Beiträge von HR2015

    Hallo zusammen,

    aufgrund des Verkaufes des Hauses wird uns demnächst aufgrund Eigenbedarf gekündigt.

    Da ich sehr viel in dieser Wohnung renoviert und verschönert habe, stellt sich nun folgende Frage:

    Auf einer Wand habe ich z.B. Bretter aus alten Holzkisten aufgearbeitet, beschichtet und auf die Wand geklebt.
    Im Bad waren so viele Bohrlöcher vom Vormieter (in den Fliesen), dass ich Platten hergestellt habe (Kunststoff) und diese über die alten Bohrlöcher geklebt habe (mit Tesa Power Strips).
    Zum Dritten habe ich eine Wand mit einer Relieftechnik versehen.

    Die Frage ist nun, ob ich die Holzplatten, die Platten im Bad bei Auszug mitnehmen darf und die die Reliefwand wird glatt spachteln und einfarbig streichen darf. Ich möchte mein Ideen nicht dem neuen Käufer überlassen.

    Ein von mir verlegtes Parkett dürfte ich ja nicht wieder heraus reißen (was ja nun auch keinen Sinn machen würde).
    Aber wie verhält es sich mit den oben aufgeführten Punkten?

    Danke schon mal.

    HR

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