Eltern als Mieter eingetragen - Arge zahlt nicht!

  • Hallo,

    folgendes Szenario: Mein Bruder ist 33 Jahre alt und hat sich vor ca. einem Jahr eine Wohnung gemietet. Zu diesem zeitpunkt bezog er schon Hartz 4 und kein Vermieter wollte ihn aufnehmen. Auch der jetzige Vermieter bestand darauf, dass eine andere Person mit mehr Sicherheiten als Mieter im Mietvertrag steht. Mein Bruder meinte damals, dass es kein Problem wäre und die Arge oder das Arbeitsamt (kenn mich da null aus, sorry) die Miete bezahlen würde.
    Trotz Skepsis unterschrieben meine Eltern den Mietvertrag und sind nun als Mieter eingetragen. Die Wohnung ist über 200 km von meinen Eltern entfernt und wurde und wird die ganze Zeit von meinem Bruder bewohnt.

    Die Wohnung ist von der Größe, sowie von den Kosten akzeptabel und innerhalb der der vorgegebenen "Richtlinien".

    Nun stellt sich das Amt seit Mietbeginn quer und zahlt nichts, da meine Eltern als Mieter eingetragen sind. Die Miete beträgt 430 Euro warm und meine Eltern zahlen nun schon ein Jahr...

    Da mein Bruder das bisher iwe nicht hinbekommt, wollte ich hier mal nach Rat fragen.
    Gibt es eine Möglichkeit, dass das Amt für die Miete aufkommt, oder gibt es im aktuellen Szenario keine Chance, dass die Miete vom Amt rückwirkend und fortlaufend übernommen wird?

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

  • Das ist kein Mietrecht sondern Sozialrecht.

    Aber ich sehe da keine Chance, dass das Amt die Miete zahlt, da eben die Eltern Mieter sind,

    Die Eltern hätten einen Untermietvertrag mit Deinem Bruder machen müssen. So wäre es gegangen.
    Solche Konstellationen habe ich in Berlin-Wedding (Hartz-IV-City) häufiger mal.

  • Zitat

    Nun stellt sich das Amt seit Mietbeginn quer und zahlt nichts, da meine Eltern als Mieter eingetragen sind. Die Miete beträgt 430 Euro warm und meine Eltern zahlen nun schon ein Jahr...

    Die Eltern sollten sich die Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter einholen und einen entsprechenden Untermietvertrag mit dem Sohn vereinbaren.

    Dieser Untermietvertrag wandert dann zum Jobcenter und die Miete sollte übernommen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Eltern sollten sich die Genehmigung zur Untervermietung vom Vermieter einholen und einen entsprechenden Untermietvertrag mit dem Sohn vereinbaren.

    Dieser Untermietvertrag wandert dann zum Jobcenter und die Miete sollte übernommen werden.

    Meine Rede ... aber rückwirkend ist das natürlich problematisch.. Glaube nicht, das das von einem JC akzeptiert würde...

  • Meine Rede ... aber rückwirkend ist das natürlich problematisch.. Glaube nicht, das das von einem JC akzeptiert würde...

    Die bisher gezahlte Miete ist wohl verloren, aber wenn ein Mietvertrag mit Mietbeginn 01.02.15 geschlossen wird, sollte das kein Problem darstellen. Letztendlich steht es dem Mieter ja auch zu.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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