Wie Lange darf ich Nebenkosten einbehalten?

  • An mich Persönlich ist nichts Adressiert, sondern alles an den Vermieter.


    Ich kann doch hellsehen:cool:

    Dann kannst Du das Spiel von vorn beginnen. Denn es gibt keine Abrechnung.

    Da die Zustellungsfrist der Abrechnung für 2013 verstrichen ist, Abrechnung nachweisbar einfordern. Meinetwegen bis 15.02.

    Gleichzeitig ankündigen das Du die Vorauszahlungen ab 03/15 einstellst wenn der Vermieter dem nicht nachkommt.


    Vermutlich war auch die Abrechnung 2012 nicht an Dich gerichtet/adressiert?!

    Wenn ja forder die auch gleich nach.

    Warum, mußt Du dem Vermieter nicht erklären.

    Einfach (sinngemäß) bis heute liegt mir keine Abrechnung der Zeiträume ... bis ... vor. Ich forder Sie auf das bis zum ... nachzuholen, ansonsten halte ich die moantlichen Vorauszahlungen ab ... zurück.

  • Ich muss mich korrigieren:
    Der Bundesgerichtshof entschied am 15.02.2012 (Az.: VIII ZR 197/11), dass das Fehlen der Vorauszahlungen die Abrechnung nicht formell unwirksam mache.

    Das fehlen der Vorauszahlungen sind offenbar ein inhaltlicher Fehler, kein Formfehler.

    Zahl unter Vorbehalt, dann kann Dir auch nichts passieren.

  • Überwiesen Ich muss mich auf jeden fall an dieser stelle für euer kompetentes Fachwissen und eure zeit und Mühe Bedanken, also ganz herzliches Dankeschön.

    Ich habe die Miete inkl. NK vorhin überwiesen.
    Ich denke um der Kündigung aus dem weg zu gehen zahle ich jetzt bis ich eine neue Wohnung habe einfach unter Vorbehalt.
    Die bisher einbehaltenen NK zahle ich erst wenn die Abrechnungen bei mir korrekt eingehen, das werde ich den Vermieter in einem Brief mitteilen (Einschreiben)

  • Ich muss mich korrigieren:
    Der Bundesgerichtshof entschied am 15.02.2012 (Az.: VIII ZR 197/11), dass das Fehlen der Vorauszahlungen die Abrechnung nicht formell unwirksam mache.

    Das fehlen der Vorauszahlungen sind offenbar ein inhaltlicher Fehler, kein Formfehler.

    Zahl unter Vorbehalt, dann kann Dir auch nichts passieren.

    Warum überhaupt zahlen? Die Abrechnung ist komplett unwirksam da nicht an den Mieter gerichtet.

    Im Klartext, es existiert keine Abrechnung.

  • Warum überhaupt zahlen? Die Abrechnung ist komplett unwirksam da nicht an den Mieter gerichtet.

    Im Klartext, es existiert keine Abrechnung.

    Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Hast Du irgendwo etwas, das besagt, dass der Mieter direkt benannt werden muss? Dass findest Du in der WEG z. b. bei den Heizkostenabrechnungen so gut wie NIE. Da wird immer nur der Wohnungseigentümer benannt. Manchmal weiß die WEG nicht einmal, wer in der jeweiligen Wohnung wohnt.

    Meines Erachtens gibt es keine Formvorschrift, die besagt, dass die Abrechnung den Mieter / Nutzer benennen muss.
    Es muss klar sein, welche Wohnung abgerechnet wird (z.B. Wohnungsnummer, Lage, o. A.), für welches Jahr und welchen Nutzungszeitraum. Selbst der BGH sagt nichts darüber, wer als Adressat benannt werden muss.
    Es wird schließlich nicht der Mieter abgerechnet, sondern die Kosten der Wohnung und die muss identifizierbar sein.

    Wenn Du mir eine Gesetzesquelle oder ein Urteil lieferst, das besagt, dass der Mieter expliziet benannt werden muss, nehme ich meine Meinung gerne zurück. Ich lerne ja auch immer noch gerne hinzu.

    [...]Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß; wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben i. S. des § 259 BGB enthält und damit den verständigen, betriebswirtschaftlich aber nicht geschulten Durchschnittsmieter in die Lage versetzt, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch ' nachzuvollziehen (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.08.2011 -VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78, 79; Urt. v. 17.11.2004-VIII ZR 115/04, NZM 2005, 13). [...]

  • Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Hast Du irgendwo etwas, das besagt, dass der Mieter direkt benannt werden muss? [...][/I]

    Reine Logik Herr Verwalter.

    Würdest Du eine Rechnung zahlen die nicht an Dich gerichtet ist?

  • Zitat

    Würdest Du eine Rechnung zahlen die nicht an Dich gerichtet ist?

    Aber sicher. Nämlich die Heizkostenabrechnung die an meinen Vermieter, als Eigentümer der Wohnung, gerichtet ist.

  • Reine Logik Herr Verwalter.

    Würdest Du eine Rechnung zahlen die nicht an Dich gerichtet ist?

    Hast Du eigentlich von WEG ansatzweise eine Ahnung? Es gibt genügend WEG-Verwalter, die mit der Jahresabrechnung noch ein separates Blatt hinzulegen, wo nur die regelmäßig umlegbaren Kosten aufgeführt sind, damit der entsprechende Wohnungseigentümer dieses Ding als "plumpe" Betriebskostenabrechnung an seinen Mieter weiterreichen kann. Da steht dann auch der Eigentümer als Empfänger drauf. Und davon habe ich noch nie gehört, dass das wegen falschem Adressaten vor Gericht durchgerasselt ist.

    Einziges Problem dabei ist, dass der WEG-Verwalter nicht die Mietvertraglichen Bestimmungen kennt und somit eine "Standardabrechnung" erstellt, die evtl. individuelle Vertragsregelungen nicht berücksichtigt. Aber das ist dann das Risiko des Wohnungseigentümers, wenn er das so einfach nutzt.

  • Aber sicher. Nämlich die Heizkostenabrechnung die an meinen Vermieter, als Eigentümer der Wohnung, gerichtet ist.

    Ich geh mal davon aus das Mainschwimmer diese Antwort nicht ernst meint.

  • Ich geh mal davon aus das Mainschwimmer diese Antwort nicht ernst meint.

    Doch, die meine ich sogar todernst. Als ehemaliger Verwalter einer WEG weiß ich nämlich, wovon ich schreibe und rede.

  • Reine Logik Herr Verwalter.

    Würdest Du eine Rechnung zahlen die nicht an Dich gerichtet ist?

    Dieses Problem lässt sich auch umgehen, wenn der Wärmedienst zwei Ausfertigungen schickt- einmal für den Vermieter, einmal für die in der Wohnung lebenden Mieter.

  • Doch, die meine ich sogar todernst. Als ehemaliger Verwalter einer WEG weiß ich nämlich, wovon ich schreibe und rede.


    Dann hast Du schlicht Glück gehabt bzw. die Eigentümer.

  • Doch, die meine ich sogar todernst. Als ehemaliger Verwalter einer WEG weiß ich nämlich, wovon ich schreibe und rede.

    Ich stimme Mainschwimmer zu 100 % zu.
    Die Heizkostenabrechner wie ista, Techem, Brunata, Kalorimeta und wie das Gesocks so heißt, erstellen für die WEG-Eigentümer die Abrechnung. Nicht für Dritte. Insofern stehen auf den Einzelabrechnungen die Namen der Wohnungseigentümer.

    Ich weiß, dass zumindest ista und Techem sich das Austellen von einer separaten Abrechnung mit einem Mieter statt des Eigentümers teuer bezahlen lässt. Und viele WEG-Verwaltungen machen sich den Aufwand auch nicht, da sie eben "nur" das Gemeinschaftseigentum verwalten und nicht das Sondereigentum. Dem WEG-Verwalter ist es Pupsegal, wer IN der Wohnung lebt. Solange der Frieden in der Gemeinschaft gewahrt bleibt.

  • Es sollte doch zumindest ein an den Mieter gerichtetes Schreiben geben aus dem die Gesamtkosten, seine Monatlichen Vorauszahlungen und der Nachzahlungs-/Gutschriftsbetrag hervorgeht. Die Abrechnungen des Vermieters in Kopie als Anlage.

    Dann wäre das ja auch OK.

    Aber so wie ich das verstehe wurden dem Mieter lediglich die Abrechnungen des Vermieters zugeschickt.

  • In einer WEG ist für die Heizkostenabrechnung in der Regel eine Firma beauftragt.
    Diese erstellt die Rechnung für die jeweilige Wohnung auf den Namen des jeweiligen Nutzers.

    Die Rechung für diesen Nutzer wird an die WEG-Verwaltung geschickt (denn nur die WEG ist Vertragspartner mit der A.-Firma)
    Die WEG-Verwaltung übersendet die Rechung an den jeweilen Vermieter und dieser weiter an den Mieter.
    Ein Weiterreichen allein genügt nicht. Eine Wechselgebühr beispielsweise erschein zwar auf der Abrechnung, müsste aber vom Vermieter duchgestrichen und die Gesamtsumme bereinigt werden.

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