ZitatWarum überhaupt zahlen?
Weil der Vermieter mir sonst die Wohnung kündigen wird.
ZitatWarum überhaupt zahlen?
Weil der Vermieter mir sonst die Wohnung kündigen wird.
Überwiesen Ich muss mich auf jeden fall an dieser stelle für euer kompetentes Fachwissen und eure zeit und Mühe Bedanken, also ganz herzliches Dankeschön.
Ich habe die Miete inkl. NK vorhin überwiesen.
Ich denke um der Kündigung aus dem weg zu gehen zahle ich jetzt bis ich eine neue Wohnung habe einfach unter Vorbehalt.
Die bisher einbehaltenen NK zahle ich erst wenn die Abrechnungen bei mir korrekt eingehen, das werde ich den Vermieter in einem Brief mitteilen (Einschreiben)
Also darf ich die NK einbehalten?
An mich Persönlich ist nichts Adressiert, sondern alles an den Vermieter.
Ich habe nur das was ich eingescannt habe, mehr nicht es gibt keine Auflistung der gezahlten Beträge und auch keine Erklärung zu Irgendetwas.
Der Vermieter hat mehrere Wohnungen aber meines Wissens nach nur die eine in dem Hochhaus wo ich wohne.
Erläuterung gab es keine.
Dann Zahle ich jetzt einfach wieder die Vorauszahlung für die Nebenkosten mit.
Unter Vorbehalt, Reicht es dann wenn ich im Verwendungszweck der Überweisung einfach reinscheibe "Nebenkosten Vorauszahlung unter Vorbehalt?
Hier ist die für 2013:
Was sollte ich nun Eurer Meinung nach tun?
Ich brauche die Wohnung noch 6 Monate, danach ziehe ich eh um.
Ich habe aber für 2012 bisher nichts anderes bekommen.
Ich wollte ja nur eine Korrekte abrechnung für 2012, also um den Vermieter dazu zu zwingen, habe ich dann die Nebenkosten einbehalten.
Das hier ist die Abrechnung von 2012:
Eine Nebenkostenabrechnung muss ja bestimmte punkte enthalten.
Der Vermieter hat mir eine Abrechnung geschickt, die keine der geforderten punkte enthalten hat, somit gehe ich davon aus das er mir keine Abrechnung geschickt hat.
Ich behalte ja die Nebenkosten schon 1 ganzes Jahr lang ein.
Ich habe ihn schon mehrmals aufgefordert eine ordentliche Abrechnung zu erstellen.
Die NK habe ich auf ein extra Konto zurückgelegt.
Gehen wir mal davon aus er hat keine Abrechnung für 2012 erstellt, wie lange darf ich die NK einbehalten?
Servus,
Ich bin Mitte 2012 in meine aktuelle Wohnung gezogen (zur Miete)
Für die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter also das ganze Jahr 2013 Zeit. Es kam dann eine wirre Abrechnung mit Kosten, welche aber nicht Plausibel war, deswegen habe ich die Abrechnung als Falsch zurückgehen lassen.
Ich bezahle nun seit Februar 2014 keine Nebenkosten mehr, da der Vermieter keine neue Abrechnung gemacht hat. Für das Jahr 2013 habe ich eine "Akzeptable" Nebenkostenabrechnung bekommen.
Heute rief mich mein Vermieter an ich müsse ab Februar 2015 wieder Nebenkosten bezahlen, da ich sonst im Verzug wäre und er mir sonst Kündigen würde. Ist das Korrekt? Oder kann ich die Nebenkosten weiter einbehalten bis ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung für 2012 bekommen habe?
Danke schon mal für Antworten.
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