Heizkostenverteiler: Typwechsel

  • Ich wohne in einem Hochhaus mit 200 Wohnungen.
    Die Heizkosten werden zu 50 % nach m² aufgeteilt.
    Mein Anteil an diesen 50 % beträgt konstant über die Jahre 0,51 %. Die anderen 50 % werden nach Verbrauch aufgeteilt. Mein Anteil betrug 2005-2011 0,65% bis 0,79 %. Bis hierher ist alles plausibel. 2012 wurden die Heizkostenverteiler bisher nach dem Verdunstungsprinzip durch elektronische (Techem FHKV data III EHKV vario S III) ersetzt. Danach liegt mein Anteil am verbrauchsabhängigen Anteil bei 1,14 und 1,17 % (2012 und 2013), also durchschnittlich 60 % höher. Das entspricht ca. 200 €.
    Fragen:
    1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
    2. Hat jemand nach Umstellung der Heizkostenverteiler wesentlich weniger Heizkosten bezahlt?
    3. Was kann die Ursache für die Erhöhung sein? (Die Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten haben sich nicht geändert.)
    4. Gibt es für obiges Gerät eine Inbetriebsetzungsanleitung und ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll vorgesehen. Welche Parameter lassen sich einstellen?

    P.S. Der Vermieter meint, er wäre alles rechtens und gerechter. Ist das so?

  • Zitat

    3. Was kann die Ursache für die Erhöhung sein? (Die Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten haben sich nicht geändert.)


    Diese Geräte messen viel genauer den Verbrauch, nicht umsonst ist der Einsatz der Verdunstungsröhrchen in vielen Fällen nicht mehr erlaubt.

    Zitat

    4. Gibt es für obiges Gerät eine Inbetriebsetzungsanleitung und ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll vorgesehen. Welche Parameter lassen sich einstellen?


    Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung, denn die Werte werden per Funk übertragen und bisher habe ich nichts davon gehört/gelesen, dass die NSA die Daten manipuliert.

    Informationen zum Nachlesen findest du im Internet, oder auf der Seite von techem.

    So einfach ist die Lösung!

  • Vielen Dank für die Antworten.

    "Diese Geräte messen viel genauer den Verbrauch ..." heißt genauer 60 % (hier) mehr?

    "Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung"
    Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße

    "ich kann hier nicht erkennen, dass die Heizkostenverordnung korrekt angewandt wird?

    Die HeizkostenV habe ich gelesen. Ich habe keine unkorrekte Anwendung gefunden. Welcher § könnte das sein?

  • § 7 (1) Satz 2 HeizkostenV
    In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.

    Das ist zu testen, ob dieser "Tatbestand" bei Ihrem Gebäude vorliegt.

  • Danke für die Antwort.

    "ob dieser "Tatbestand" bei Ihrem Gebäude vorliegt"

    Haus wurde nach 1994 komplett saniert (einschließlich Wärmedämmung der Fassade) und es wird mit Fernwärme versorgt. Die Wärmeschutzverordnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt. Eine Erhöhung des Prozentsatzes für den erfassten Wärmeverbrauch würde meine Kosten zusätzlich erhöhen. Jetzt 0,5*0,0051+0,5*0,0117 = 0,8 % , dann 0,3*0,0051+0,7*0,00117 = 1 % der Gesamtkosten für die Heizung des Hauses.


    |

  • Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße


    Auskunft darüber wird es auf der Website von Techem und nicht hier im Forum geben.

  • Relsen:

    ""Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung"
    Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße"
    - Richtig. 1. Stichtag, 2. Faktor entsprechend der HK-Grösse bei manchen Providern - andere Provider habe den Faktor in ihrem Programm gespeichert.

    "ich kann hier nicht erkennen, dass die Heizkostenverordnung korrekt angewandt wird? Die HeizkostenV habe ich gelesen. Ich habe keine unkorrekte Anwendung gefunden. Welcher § könnte das sein?"
    - Wie ich bereits schreipte: "Lies' bitte mal HeizkostenV - Verordnung § 7 (1) Satz 2."

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