Beiträge von Relsen

    Danke für die Antwort.

    "ob dieser "Tatbestand" bei Ihrem Gebäude vorliegt"

    Haus wurde nach 1994 komplett saniert (einschließlich Wärmedämmung der Fassade) und es wird mit Fernwärme versorgt. Die Wärmeschutzverordnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt. Eine Erhöhung des Prozentsatzes für den erfassten Wärmeverbrauch würde meine Kosten zusätzlich erhöhen. Jetzt 0,5*0,0051+0,5*0,0117 = 0,8 % , dann 0,3*0,0051+0,7*0,00117 = 1 % der Gesamtkosten für die Heizung des Hauses.


    |

    Vielen Dank für die Antworten.

    "Diese Geräte messen viel genauer den Verbrauch ..." heißt genauer 60 % (hier) mehr?

    "Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung"
    Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße

    "ich kann hier nicht erkennen, dass die Heizkostenverordnung korrekt angewandt wird?

    Die HeizkostenV habe ich gelesen. Ich habe keine unkorrekte Anwendung gefunden. Welcher § könnte das sein?

    Ich wohne in einem Hochhaus mit 200 Wohnungen.
    Die Heizkosten werden zu 50 % nach m² aufgeteilt.
    Mein Anteil an diesen 50 % beträgt konstant über die Jahre 0,51 %. Die anderen 50 % werden nach Verbrauch aufgeteilt. Mein Anteil betrug 2005-2011 0,65% bis 0,79 %. Bis hierher ist alles plausibel. 2012 wurden die Heizkostenverteiler bisher nach dem Verdunstungsprinzip durch elektronische (Techem FHKV data III EHKV vario S III) ersetzt. Danach liegt mein Anteil am verbrauchsabhängigen Anteil bei 1,14 und 1,17 % (2012 und 2013), also durchschnittlich 60 % höher. Das entspricht ca. 200 €.
    Fragen:
    1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
    2. Hat jemand nach Umstellung der Heizkostenverteiler wesentlich weniger Heizkosten bezahlt?
    3. Was kann die Ursache für die Erhöhung sein? (Die Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten haben sich nicht geändert.)
    4. Gibt es für obiges Gerät eine Inbetriebsetzungsanleitung und ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll vorgesehen. Welche Parameter lassen sich einstellen?

    P.S. Der Vermieter meint, er wäre alles rechtens und gerechter. Ist das so?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!