Abmahnung wegen angeblichen Lärms und Tiergetobe

  • Hallo, so langsam bin ich verzweifelt, seit gut einem Jahr haben meine Freundin und ich Stress mit der Untermieterin.
    Sie meint wir würden zu laut staubsaugen, zu laut im Treppenhaus laufen und unterhalten, sowie das unser Hund einfach ständig Krach machen würde.
    alle anderen Mieter finden dies jedoch nicht so und meinen auch sie sollte sich einfach beruhigen.
    Darüber hinaus hatten wir schon 2 Termine mit dem Vermieter, einer Wohnbaugenossenschaft, die aber nichts gebracht haben, außer das wir mit Forderungen bombardiert wurden wie verlegen eines Teppichs, nur kehren und nicht staubsaugen, etc ...
    Nun war seit gut einem halben Jahr ruhe, bis vor ein paar Tagen, als auf einmal eine Abmahnung des Vermieters, in Form eines Schreibens von einem Anwalt ins Haus flatterte mit Tagebuch geschrieben von der Untermieterin, wann wir zu laut waren und was passiert ist.
    Nun sollen wir auch noch die Anwaltskosten in Höhe von rund 330 Euro bezahlen.

    Meine Frage ist nun ob dies zulässig ist, da der Mieter ja einfach selbst eine Abmahnung aufsetzen müsste und nicht gleich einen Anwalt dies tun lassen muss und zweitens wie kann ich beweisen das die gute Frau unter uns einfach nicht recht hat und alle anderen Mieter dies auch so sehen?

    Wäre es eventuell Ratsam nochmal einen Termin mit dem Vermieter zu machen oder sollte man lieber gleich den eigenen Anwalt einschalten?

    Ich muss dazu sagen das Gebäude (ein alter, sanierter DDR Block, ist auch sehr hellhörig, aber bei so einem billigen Mietpreis von 380 Euro warm, ist das ja auch kein Wunder)

  • Herr Kolinum steht schon wieder mit seinem breiten Fachwissen und seinem qualifizierten Kommentar zur Seite, anstatt einfach mal nichts zu schreiben. well done, sir.

    zum Thema: Grundsätzlich trägt jeder seine Anwaltskosten selber, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
    Dein Vertragspartner ist dein Vermieter, von daher ist es richtig, wenn der Vermieter dich abmahnt und nicht der Mieter. Auf die Abmahnung würde ich schriftlich antworten. Stell dar, dass ihr die Wohnung vertragsgemäß nutzt, dazu gehört Staubsaugen, durch die WOhnung gehen usw. Plattenbau ist halt hellhörig. Diesen Mangel hast du definitiv nicht zu vertreten. Weise darauf hin, dass sich keine weiteren Nachbarn beschweren und das es auch keine Polizeieinsätze gab.

    In einem Mehrfamilienhaus muss man schon Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen, das aber nur bis zu einem bestimmten Umfang. Für die spezielle Feinfühligkeit deiner Nachbarn kannst du nichts und stellt kein Abmahngrund dar, so lange ihr euch vertragskonform verhaltet.

  • Zitat

    das wir mit Forderungen bombardiert wurden wie verlegen eines Teppichs, nur kehren und nicht staubsaugen, etc

    Das ist völlig haltlos. Das Verlegen eines Teppiches kann nicht verlangt werden, Saugen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

    Zitat

    alle anderen Mieter finden dies jedoch nicht so und meinen auch sie sollte sich einfach beruhigen.

    Lass Dir das schriftlich bestätigen und füge dies dem Widerspruch zur Abmahnung bei. Grundsätzlich steht momentan Aussage gegen Aussage, so dass Ihr hier nichts zu befürchten habt.

    Zitat

    Nun sollen wir auch noch die Anwaltskosten in Höhe von rund 330 Euro bezahlen.

    Wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse einen Anwalt beauftragen, so muss er diesen auch bezahlen. Allein für die Erstellung einer Abmahnung ist kein Anwalt notwendig, so dass hier die Verhältnismäßigkeit fehlt.

    Zusammenfassend solltet Ihr der Abmahnung widersprechen, mit dem Verweis, dass hier Aussage gegen Aussage steht und weiterhin die Bestätigung beifügen, wonach die anderen Mieter nicht gestört fühlen.
    Dazu braucht Ihr erst einmal keinen Anwalt.

    Zitat

    sowie das unser Hund einfach ständig Krach machen würde.

    Ich hoffe, Ihr habt für den Hund eine Genehmigung?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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