valoo:
"Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen."
- Tolle Erkenntnis, diese kommt uns Stamm-Usern sehr zugute, danke!
"Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen."
- Wo hast Du das gelesen?
Das hab ich unter Anderem hier gelesen: Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages
ZitatGrundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt.
Jedenfalls sieht die konkrete Situation so aus, dass Mieterin A u. A. mit ihrer besten Freundin zusammenziehen will und uns anderen deshalb rausschmeißen will. Sie ist aber nicht alleinige Hauptmieterin und will, dass sich die andere Hauptmieterin der Kündigung anschließt, ansonsten werde sie sich das einklagen...
Also meint Ihr, dass im Allgemeinen kein Anspruch besteht, an einer gemeinsamen Kündigung mitwirken zu müssen?