Beiträge von valoo

    valoo:

    "Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen."
    - Tolle Erkenntnis, diese kommt uns Stamm-Usern sehr zugute, danke!

    "Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen."
    - Wo hast Du das gelesen?


    Das hab ich unter Anderem hier gelesen: Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages

    Zitat

    Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt.

    Jedenfalls sieht die konkrete Situation so aus, dass Mieterin A u. A. mit ihrer besten Freundin zusammenziehen will und uns anderen deshalb rausschmeißen will. Sie ist aber nicht alleinige Hauptmieterin und will, dass sich die andere Hauptmieterin der Kündigung anschließt, ansonsten werde sie sich das einklagen...

    Also meint Ihr, dass im Allgemeinen kein Anspruch besteht, an einer gemeinsamen Kündigung mitwirken zu müssen?

    Hallo allerseits!

    Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen. Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen? Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?

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