Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer breteten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?
Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?
Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer breteten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?
Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?
Wenn jeder ein persönliches Zimmer hat, hat auch der andere Mitbewohnert dort nichts verloren.
Die Antwort hat mir jetzt schon etwas Kraft gekostet.
ZitatOder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?
Hat der Mitbewohner, es sei denn im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
Das hat mit Mietvertrag und Mietrecht nichts zu tun.
Nur mit dem was die WGler unter sich vereinbaren bzw. zulassen.
Übrigens kennt das deutsche Mietrecht den Begriff WG nicht.
Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer breteten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?
Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?
Endlich habe ich die Lücke im Mietrecht entdeckt...
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