Wohnungsübergabe/Mängel wie vorbereiten?

  • Hallo,

    ich fange mal mit einer kurzen Schilderung der Lage an:

    - Zum Einzug (beim alten Vermieter) gab es kein Übergabeprotokoll, der Zustand der Wohnung wurde nicht dokumentiert.

    - Seit Mitte letzten Jahres gibt es einen neuen Wohnungseigentümer/Vermieter. Es gab auch kein Übergabeprotokoll.

    - Wir ziehen in 3 Monaten aus der Mietwohnung aus.

    - Die Dachfenster waren schon beim Einzug in einem miserablen Zustand und wurden mehrere Jahre lang nicht gewartet. Der neue Vermieter wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

    - Der Laminat (ca. 15 Jahre in der Wohnung) quillt an einigen Stellen auf.

    - Durch eine undichte Verfugung ist Wasser an einen Türrahmen gelangt, welcher etwas aufgequollen ist.


    So und nun geht es um die Wohnungsübergabe beim Auszug und mögliche Forderungen des Vermieters. Wir werden definitiv auf ein Übergabeprotokoll bestehen, um nachträgliche Forderungen schon vorher gleich auszuschließen. Dann kann man auch zeitnah auf die Auszahlung der Kaution bestehen.

    Allerdings hat man natürlich auch Angst, dass der neue Vermieter sich auf Kosten des Mieters die Wohnung renovieren lassen will (Fenster etc.).

    Jetzt stellen sich uns folgende Fragen:

    1) Kann der Vermieter Ansprüche bezüglich a)der Dachfenster, b)des Laminats, c)des Türrahmens stellen? Es gibt auch noch eine defekte Fliese im Bad, die aber schon vom Vormieter beschädigt wurde.

    Meine Vermutung: Da es kein Übergabeprotokoll zum Wohnungseinzug gab liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Er muss also nachweisen, dass diese Defekte beim Einzug in die Wohnung noch nicht vorlagen was nicht möglich sein wird.

    Liege ich damit richtig?

    Speziell beim Laminat sollte es doch auch so sein, dass dieser nach einer Zeit von über 10 Jahren einen Restwert von 0€ hat. Damit wären selbst größere Beschädigungen vernachlässigbar, da immer nur der Restwert zu zahlen ist.


    2) Wie hält man das Ganze beim Wohnungsübergabeprotokoll zum Auszug fest?

    Es gibt ja einige Mängel an der Wohnung, die wahrscheinlich auch so ins Übergabeprotokoll eingetragen werden. Aber wenn die Mängel dort erwähnt sind, wie verhält es sich dann mit der Haftung des Mieters?
    Kann der Vermieter dann automatisch die Kaution kürzen? Oder muss dafür explizit erwähnt sein, dass der Mieter diese Mängel in einer gewissen Frist beseitigen muss?

    Wie verhält es sich wenn man die Mängel zwar aufführt, zusätzlich aber das Feld "in Ordnung" ankreuzt? Bzw. nicht angibt, dass der Mieter noch ausbessern muss. Wäre man dann aus der Sache raus?

    Habe eben auch noch eine Protokollvorlage gefunden, bei der ein Feld "Die Übergabe erfolgt ohne Vorbehalt" vorhanden ist. Damit wäre man doch aus der Sache raus, oder?


    Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe!!!

    Gruß,
    Chris

  • Hallo Destroya,
    was hältst Du davon, einen Monat vor Mietende mit dem VM mal eine Vorabnahme zu machen? Da könnt Ihr dann auch Vereinbarungen treffen, wer wann was auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeitspanne macht.

  • Hallo Berny,

    so wie ich das einschätze würde das beim neuen Vermieter nicht zum gewünschten Ziel führen... Da weckt man eher schlafende Hunde! Einige Mängel sind derzeit auch noch nicht sichtbar (zugestellt mit Möbeln etc.) und können erst beim Auszug gesehen werden.

    Daher will ich mich lieber erstmal absichern wie die rechtliche Situation im Ernstfall aussieht und ob es denn von Vorteil ist, dass kein Protokoll zum Einzug existiert.

    Einige Mängel - wie die Fenster - werden auch definitiv nicht behoben werden. Weder von uns noch vom Vermieter. Nur wie dokumentiert man das dann ohne Risiko für uns?

    Gruß,
    Chris

  • Zum Laminat:

    Wenn Laminat aufquillt ist die Ursache Feuchtigkeit.
    Entweder schlecht verlegt oder zu naß gereinigt. Von verschütteten Getränken will ich noch garnicht reden.
    Von natürlicher Abnutzung kann da keine Rede sein. Dies müßte der Vermieter tragen
    Wie das Rennen am Ende ausgeht, kann hier niemand sagen.

    Meine Erfahrung:
    Ich habe 2004 Laminat in der Diele verlegt. Ich denke fachgerecht. Danach wohnten 4 Jahre mein Mieter drin und ich jetzt auch schon 4 Jahre.
    Ich kann Ihnen versichern, da wölbt sich nichts. Weil wir eben alle darauf geachtet haben, das alles trocken bleibt.

  • Hi,

    in unserem Fall: Miserabel verlegt durch Hobbyhandwerker... Teilweise Lücken zwischen den einzelnen Paneelen wo sich natürlich schön die Feuchtigkeit reinsetzen kann. bin natürlich kein Fachmann, aber denke mal das ist die Ursache.

    Kann mir vielleicht jemand zu Punkt 2) weiterhelfen?

    Danke schonmal für die Ratschläge soweit!

    Gruß,
    Chris

  • So ist es. Beim hobbyverlegen von Laminat werden viele Fehler gemacht.
    Lücken im Laminat dürften Ihnen nicht angekreidet werden; Wölbungen kommen von Nässeeinwirkung.

  • Destroya:

    "Miserabel verlegt durch Hobbyhandwerker... Teilweise Lücken zwischen den einzelnen Paneelen wo sich natürlich schön die Feuchtigkeit reinsetzen kann. bin natürlich kein Fachmann, aber denke mal das ist die Ursache."
    - Solche eklatanten Sachen sollten unbedingt bei Übernahme der Mietsache protokolliert werden.

    "Wie hält man das Ganze beim Wohnungsübergabeprotokoll zum Auszug fest?"
    - Schriftlich...

    "Es gibt ja einige Mängel an der Wohnung, die wahrscheinlich auch so ins Übergabeprotokoll eingetragen werden. Aber wenn die Mängel dort erwähnt sind, wie verhält es sich dann mit der Haftung des Mieters?"
    - Das ergibt sich aus dem Tatbestand. Ein ÜP ist kein Freibrief, sondern er dient lediglich... na, wozu denn wohl...?

    "Kann der Vermieter dann automatisch die Kaution kürzen?
    Oder muss dafür explizit erwähnt sein, dass der Mieter diese Mängel in einer gewissen Frist beseitigen muss?"
    - Nein
    - Ja

    "Wie verhält es sich wenn man die Mängel zwar aufführt, zusätzlich aber das Feld "in Ordnung" ankreuzt? Bzw. nicht angibt, dass der Mieter noch ausbessern muss. Wäre man dann aus der Sache raus?"
    - Yes.

    "Habe eben auch noch eine Protokollvorlage gefunden, bei der ein Feld "Die Übergabe erfolgt ohne Vorbehalt" vorhanden ist. Damit wäre man doch aus der Sache raus, oder?"
    - Oui.

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