Hallo,
ich fange mal mit einer kurzen Schilderung der Lage an:
- Zum Einzug (beim alten Vermieter) gab es kein Übergabeprotokoll, der Zustand der Wohnung wurde nicht dokumentiert.
- Seit Mitte letzten Jahres gibt es einen neuen Wohnungseigentümer/Vermieter. Es gab auch kein Übergabeprotokoll.
- Wir ziehen in 3 Monaten aus der Mietwohnung aus.
- Die Dachfenster waren schon beim Einzug in einem miserablen Zustand und wurden mehrere Jahre lang nicht gewartet. Der neue Vermieter wurde darüber in Kenntnis gesetzt.
- Der Laminat (ca. 15 Jahre in der Wohnung) quillt an einigen Stellen auf.
- Durch eine undichte Verfugung ist Wasser an einen Türrahmen gelangt, welcher etwas aufgequollen ist.
So und nun geht es um die Wohnungsübergabe beim Auszug und mögliche Forderungen des Vermieters. Wir werden definitiv auf ein Übergabeprotokoll bestehen, um nachträgliche Forderungen schon vorher gleich auszuschließen. Dann kann man auch zeitnah auf die Auszahlung der Kaution bestehen.
Allerdings hat man natürlich auch Angst, dass der neue Vermieter sich auf Kosten des Mieters die Wohnung renovieren lassen will (Fenster etc.).
Jetzt stellen sich uns folgende Fragen:
1) Kann der Vermieter Ansprüche bezüglich a)der Dachfenster, b)des Laminats, c)des Türrahmens stellen? Es gibt auch noch eine defekte Fliese im Bad, die aber schon vom Vormieter beschädigt wurde.
Meine Vermutung: Da es kein Übergabeprotokoll zum Wohnungseinzug gab liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Er muss also nachweisen, dass diese Defekte beim Einzug in die Wohnung noch nicht vorlagen was nicht möglich sein wird.
Liege ich damit richtig?
Speziell beim Laminat sollte es doch auch so sein, dass dieser nach einer Zeit von über 10 Jahren einen Restwert von 0€ hat. Damit wären selbst größere Beschädigungen vernachlässigbar, da immer nur der Restwert zu zahlen ist.
2) Wie hält man das Ganze beim Wohnungsübergabeprotokoll zum Auszug fest?
Es gibt ja einige Mängel an der Wohnung, die wahrscheinlich auch so ins Übergabeprotokoll eingetragen werden. Aber wenn die Mängel dort erwähnt sind, wie verhält es sich dann mit der Haftung des Mieters?
Kann der Vermieter dann automatisch die Kaution kürzen? Oder muss dafür explizit erwähnt sein, dass der Mieter diese Mängel in einer gewissen Frist beseitigen muss?
Wie verhält es sich wenn man die Mängel zwar aufführt, zusätzlich aber das Feld "in Ordnung" ankreuzt? Bzw. nicht angibt, dass der Mieter noch ausbessern muss. Wäre man dann aus der Sache raus?
Habe eben auch noch eine Protokollvorlage gefunden, bei der ein Feld "Die Übergabe erfolgt ohne Vorbehalt" vorhanden ist. Damit wäre man doch aus der Sache raus, oder?
Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe!!!
Gruß,
Chris