Mitbewohner zieht aus - darf Vermieter mich zum alleinigen Hauptmieter bestimmen?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bin neu, verzeiht mir wenn es diese Frage hier schon einmal gegeben hat. :)

    Mein Mitbewohner und ich sind als gleichberechtigte Hauptmieter in einem unbefristeten Vertrag eingetragen. Nun hat mein Mitbewohner zum April gekündigt, und unsere Vermieter möchten mich zum alleinigen Hauptmieter machen und mir die Genehmigung geben, das Zimmer unterzuvermieten. Hintergrund ist der, dass sie die Wohnung nach meinem Auszug (frühestens in anderthalb Jahren) wieder an eine Familie vermieten und nicht mehr als WG laufen lassen möchten.

    Da ich studiere und mir Sorgen darum mache, was passiert, wenn meine künftige Untermieterin irgendwann nicht zahlt oder was auch immer - keine Ahnung wie realistisch das ist - und ich einfach nicht soviel Geld auf dem Konto habe, wär's mir natürlich lieber, nicht alleiniger Hauptmieter zu sein.

    Jetzt ist meine Frage... bin ich verpflichtet dem Wunsch meiner Vermieter zuzustimmen? Hab ich das Recht zu sagen, dass ich das nicht tun werde?

    Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt, und bedanke mich im Vorfeld für eure Mühe. :)

  • Danke für die schnelle Antwort, in das Thema GbR werd ich mich mal noch weiter einlesen!

    Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."

    Demnach habe ich bei seiner Kündigung nicht mitzubestimmen - oder?

  • Danke für die schnelle Antwort, in das Thema GbR werd ich mich mal noch weiter einlesen!

    Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."


    Demnach habe ich bei seiner Kündigung nicht mitzubestimmen - oder?

    Falsch interpretiert. Diese Klausel sagt gerade das aus, was ich bereits schrieb. Ihr könnt z.B. auch im Namen des Mitmieters den Stromlieferanten wechseln, aber nichts unternehmen was so tief in den Mietvertrag eingreift, wie eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag.

  • Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."


    So isses. Man kann Dich also nicht verpflichten, irgendwas zu unterschreiben.

  • Du hast das Recht, der Kündigung deines Mitbewohners zu untersagen, denn bei 2 Hauptmietern habt ihr eine GbR gegründet und die kann nur von beiden aufgelöst werden.

    also hier wird defintiv keine GbR nach den §§ 705 ff. BGB gegründet.

  • Jetzt ist meine Frage... bin ich verpflichtet dem Wunsch meiner Vermieter zuzustimmen? Hab ich das Recht zu sagen, dass ich das nicht tun werde?

    in Deutschland gibt es die so genannte Privatautonomie. Natürlich kannst du über deine vertraglichen Verpflichtungen selber entscheiden. Letztendlich wäre es für den Vermieter sogar zum Vorteil, wenn dein neuer Mieter ebenfalls Hauptmieter wird, da ihr dann beide gesamtschuldnerisch aus dem Mietvertrag haftet. Er hat somit Anspruch auf Zahlungen aus dem Mietverhältnissen gegenüber euch beiden. Für dich ist relativ egal, da du immer für Mietzahlungen haften würdest. Bei einem Untermietverhältnis würde nur hinzu kommen, dass du gegenüber dem Untermieter Vermieter wärst und somit einige Verpflichtungen hättest. Wird der neue Mitbewohner Hauptmieter, muss er später ebenfalls einer möglichen Kündigung deinerseits zustimmen.

  • Allerings kann dein Mitbewohner dich per Gericht dazu zwingen eine Kündigung zu unterschreiben.


    DAS Gericht müsste erst noch er-/ge-funden werden...

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