Beiträge von Jennaj

    Danke für die schnelle Antwort, in das Thema GbR werd ich mich mal noch weiter einlesen!

    Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."

    Demnach habe ich bei seiner Kündigung nicht mitzubestimmen - oder?

    Hallo ihr Lieben,
    ich bin neu, verzeiht mir wenn es diese Frage hier schon einmal gegeben hat. :)

    Mein Mitbewohner und ich sind als gleichberechtigte Hauptmieter in einem unbefristeten Vertrag eingetragen. Nun hat mein Mitbewohner zum April gekündigt, und unsere Vermieter möchten mich zum alleinigen Hauptmieter machen und mir die Genehmigung geben, das Zimmer unterzuvermieten. Hintergrund ist der, dass sie die Wohnung nach meinem Auszug (frühestens in anderthalb Jahren) wieder an eine Familie vermieten und nicht mehr als WG laufen lassen möchten.

    Da ich studiere und mir Sorgen darum mache, was passiert, wenn meine künftige Untermieterin irgendwann nicht zahlt oder was auch immer - keine Ahnung wie realistisch das ist - und ich einfach nicht soviel Geld auf dem Konto habe, wär's mir natürlich lieber, nicht alleiniger Hauptmieter zu sein.

    Jetzt ist meine Frage... bin ich verpflichtet dem Wunsch meiner Vermieter zuzustimmen? Hab ich das Recht zu sagen, dass ich das nicht tun werde?

    Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt, und bedanke mich im Vorfeld für eure Mühe. :)

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