Kosten für Garten und Keller-Strom in den Nebenkosten??

  • Hallo liebe Community,
    bin der Neue hier und grüße Euch recht herzlich.
    zum Sachverhalt:
    Zweifamilienhaus mit Keller und Gartennutzung. Die Stromversorgung des Kellers läuft abgesehen von den Anschlüssen für WM u. Co. über den Stromzähler des Vermieters. Wir benötigen aber im separaten Kellerraum sowie für den Garten eine Steckdose die nicht über unseren Stromzähler vorhanden ist. Die Lösung war: Stromzähler beim Vermieter in die Steckdose, dort unsere entsprechen Verbraucher angeschlossen und am Jahresende wurden die Kwh ausgelesen und mit dem Vermieter per Handschlag beglichen. Bis hierhin war alles gut. Nun bekamen wir durch andere Probleme in der Nebenkostenabrechnung bei diesem Vorgehen bedenken. Mein Vorschlag war, die entstandenen Garten und Kellerstromkosten zukünftig mit in der Nebenkostenabrechnung aufzuführen. Nach Aussagen des Vermieters würde das nicht funktionieren, da er dann als Zwischenhändler fungieren würde und das wäre illegal.

    Dies leuchtet mir nicht ein. Der Allgemeinstrom für den Rest des Kellers sowie des Hausflures läuft ebenfalls über seinen Stromzähler und diese Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung zu finden.
    Zu meiner Frage:
    Habe ich eine Denkfehler? Liege ich falsch und mein Vermieter hat Recht? Gibt es für solche individuelle Konstellationen irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile. Welche Möglichkeit habe ich/wir?

    Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    LG Sternum


  • Dies leuchtet mir nicht ein. Der Allgemeinstrom für den Rest des Kellers sowie des Hausflures läuft ebenfalls über seinen Stromzähler und diese Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung zu finden.

    Was ist denn am Begriff Allgemeinstrom so schwer zu verstehen? Lass dir von deinem Anschluss für Waschmaschine & Co. weitere Leitungen in Keller und Garten legen, dann ist es dein Strom, den du verbrauchst und nicht der des Vermieters.

    Zitat

    Habe ich eine Denkfehler?

    Ja, und zwar einen ganz großen.

  • [quote='1']Was ist denn am Begriff Allgemeinstrom so schwer zu verstehen? Lass dir von deinem Anschluss für Waschmaschine & Co. weitere Leitungen in Keller und Garten legen, dann ist es dein Strom, den du verbrauchst und nicht der des Vermieters.

    Es geht nicht um den Befriff:"Allgemeinstrom"!!! Es geht viel mehr um die Frage ob er als Zwischenhändler auftritt oder nicht. Wenn ja, würde er auch in Bezug auf die Kosten des Allgemeinstroms als Zwischenhändler fungieren, denn die stehen berechtigter Weise in der Nebenkostenabrechnung.


    Gruß Sternum

  • Oh Herr, lass Hirn regnen. Du hast den Begriff Allgemeinstrom für ein Zweifamilienhaus tatsächlich nicht kapiert. Dieser Strom wird von allen Mietparteien genutzt, z.B. für die Beleuchtung in Flur und Keller. Dieser Stromverbrauch wird logischerweise mit den Betriebskosten abgerechnet. Du erwartest aber, dass dir dein Vermieter Strom "verkauft". Und das sehen die Stromlieferanten nicht gerne, was ja auch zu verstehen ist.

    Hast du es jetzt kapiert?

  • Meines Wissen nach werde in einem Forum Erfahrungen, Wissenstande etc. ausgetauscht. Bei den dabei nötigen Formulierungen ist es möglich, das sie falsch Verstanden werden oder zumindest eine große Spannbreite an Interpretationsspielraum zulassen. Aus genanntem Grund hast du möglicherweise meine Formulierungen sowohl als auch die Funktion eines Forums nicht verstanden. Sei also doch bitte so nett und unterlasse Deine mehr als unverschämten Äußerungen, über qualifizierte Aussagen würde ich mich mehr freuen.

    Der Vermieter soll mir keinen Strom Verkaufen, macht er mit dem Allgemeinstrom ja auch nicht. Er soll Ihn mir nur zur Verfügung stellen, wie den Allgemeinstrom auch und dann über die Nebenkostenabrechung verrechnen.
    Hast DU es jetzt kapiert?!

  • Es geht nicht um den Befriff:"Allgemeinstrom"!!! Es geht viel mehr um die Frage ob er als Zwischenhändler auftritt oder nicht.


    Na schön, und damit wären wir nicht mehr direkt beim Mietrecht...
    Der VM kann Dir nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.
    Wenn ein Stromkreis "falsch" geschaltet sein soll, soll der VM ihn i.O. bringen. Macht er es nicht freiwillig, kannste Dich des Rechtsweges bedienen - oder ausziehen.

  • Hast DU es jetzt kapiert?!

    Ich schon, aber du nicht! Deshalb hat mein Wunsch nach dem Regnen von Hirn nichts gebracht.

    Die Verrechnung des Hausstroms für den Verbrauch durch die "Allgemeinheit" ist in der Betriebskostenverordnung festgelegt und deshalb umlagefähig. Dein privater Verbrauch hat den Vermieter nicht zu interessieren und deshalb kann er dein Ansinnen, deinen Strom über seinen Zähler laufen zu lassen, sogar ohne Angaben von Gründen ablehnen.

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