Grundsteuer in Nebenkosten

  • Hallo :)

    Meine Miete wird jedes Jahr teurer...
    Grund dafür ist die Grundsteuer, die mein VM auf die Mieter umlegt. Und diese steigt jedes Jahr.

    Für 2014 liegt sie bei 37 € monatlich, für eine Wohnung von 40 m² .

    Das scheint mir recht viel.
    Seit 2011 wohne ich nun in meiner Altbauwohnung.
    In meiner Stadt liegt der Hebesatz bei 560 % .
    Erstmal die Frage:
    Sind die 37 € nicht wirklich ein bißchen viel?

    Und noch zwei Anmerkungen:

    Die Grundsteuer-Umlage wird im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt.
    Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?

    Was meint ihr?
    Einen Anwalt nehmen? Mein VM ist eigentlich ein netter älterer Herr, ich glaube kaum, dass er Böses im Schilde führt...Oder doch lieber zähneknirschend bezahlen?

    Bin weder im Rechts- noch im Mieterschutz, mein letztes Nettoeinkommen lag im Niedriglohnbereich, da überlegt man sich jede Ausgabe...

    Habt ihr Tipps, Ratschläge?
    Vielen Dank.


  • Erstmal die Frage:
    Sind die 37 € nicht wirklich ein bißchen viel?


    Sie werden mich nicht zum Würfelspiel verleiten. Lassen Sie sich den Grundsteuerbescheid vom Vermieter zeigen.

    Zitat

    Die Grundsteuer-Umlage wird im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt.


    Wenn in Ihren Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wurde, muß diese nicht extra aufgeführt werden.

    Zitat

    Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?


    Das wird Ihnen der freundliche Herr Vermieter sicher erkären können.

    Zitat

    Einen Anwalt nehmen? Mein VM ist eigentlich ein netter älterer Herr, ich glaube kaum, dass er Böses im Schilde führt...Oder doch lieber zähneknirschend bezahlen?
    Bin weder im Rechts- noch im Mieterschutz, mein letztes Nettoeinkommen lag im Niedriglohnbereich, da überlegt man sich jede Ausgabe...

    Ein Anwalt wird und kann auch garnicht Ihre Fragen beantworten. Dazu würde er Fakten benötigen.
    Gehen sie mir mit Rechtsschutz und Anwälten aus dem Wege.

    1. Lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, was dort zu den Betriebskosten geschrieben steht.
    2. Sichten Sie den Grundsteuerbescheid beim Vermieter

    Wenn das seine Richtigkeit hat, 3. zahlen Sie!

  • kriss,
    wofür Anwalt? Ein Blick in Deinen mV könnte Klarheit schaffen...

    "Für 2014 liegt sie bei 37 € monatlich, für eine Wohnung von 40 m² ."
    Das ist in der Tat viel, bei meinem MFH liegt sie vergleichsweise bie 3,00€ mtl. für eine ähnlich kleine Wohnung. Nähere Auskunft gibt Dir Dein Vermieter, e.F. auch die Stadtverwaltung.
    Ob Du sie zu zahlen hast, siehe Dein MV. Wenn dort auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, hast Du sie zu zahlen.

    "Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?"
    Könnte sein. Nähere Auskunft gibt Dir Dein Vermieter, e.F. auch die Stadtverwaltung.

  • Zitat


    Die Grundsteuer-Umlage wird im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt.

    Auch nicht der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung? Wenn doch gilt die Umlage der Grundsteuer als vertraglich vereinbart.

    Zitat

    Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?

    Durchaus möglich, da die Grundsteuer für Gewerbeflächen meist höher ist als für Wohnflächen. Grundsteuer A + B zu trennen ist schwierig, da der Kommune egal ist wie der Vermieter das bewerkstelligt, gibt es nur einen Bescheid mit einem Betrag. Sprich es wird nicht aufgeschlüsselt wie hoch die Grundsteuer für die Wohnfläche und die Gewerbefläche ist.

    Zitat

    Was meint ihr?
    Einen Anwalt nehmen?

    Warum immer alle gleich die Rechtskeule schwingen wollen.

    Laß Dir vom Vermieter erst mal die Steuerbescheide vorlegen.

    Das sich die Grundsteuer bzw. der Hebesatz jedes Jahr ändert ist schon ungewöhnlich.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Einen Anwalt würde ich einschalten, um Gewissheit zu erlangen, ob die Sache rechtens ist.
    Das wäre ein legitimes Anliegen.

    Nebem Rechtstexten ist leider auch Mathe nicht meine Stärke, aber pi mal Daumen schätze ich, dass die Wohnung jedes Jahr ca. 5€ monatlich teurer wurde .

    Ich habe mich bereits vor einiger Zeit schon an die Stadtverwaltung gewandt, per Email, aber da ist nicht viel bei herum gekommen.
    Vielleicht wars damals nicht der richtige Ansprechpartner...

    Aus dieser Zeit liegt mir der Grundsteuerbescheid meines VM vor, aus dem Jahr 2012, wenn ich mich jetzt nicht irre, um den Bescheid hatte ich damals gebeten. Aber da werd ich nicht schlau ... stehen halt ein paar Zahlen drauf :D.

    Ich kram ihn gerne wieder hervor, wenn man mir sagt worauf ich da achten soll.

    Im Mietvertrag werden unter dem Punkt "Betriebskosten" die "laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" erwähnt, als Unterpunkt "1)". Darunter folgt eine Liste "2) - 15)" von "Kosten", nämlich Wasser, Entwässerung...Flurlicht etc...

  • Zitat

    Nebem Rechtstexten ist leider auch Mathe nicht meine Stärke, aber pi mal Daumen schätze ich, dass die Wohnung jedes Jahr ca. 5€ monatlich teurer wurde .

    Was aber nicht unbedingt an der Grundsteuer liegen muß.

    Zitat

    Ich kram ihn gerne wieder hervor, wenn man mir sagt worauf ich da achten soll.

    Dann scann am besten ein und lade ihn als Bild hoch. Ebenso die Abrechnung. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen!

    Zitat

    Im Mietvertrag werden unter dem Punkt "Betriebskosten" die "laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" erwähnt, als Unterpunkt "1)". Darunter folgt eine Liste "2) - 15)" von "Kosten", nämlich Wasser, Entwässerung...Flurlicht etc...

    Laufende öffentliche Lasten sind u. a. die Grundsteuer.

    Aber auch hier mein Rat, damit man sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild machen, Seite/n einscannen und hochladen.

    Die Bilder bitte nicht zu klein!

  • kriss,
    etwas mehr Mühe solltest Du Dir schon geben; Du hast weder hier im Forum noch bei Deiner Wohnung Wohlfühlflatrate gebucht.

    "Einen Anwalt würde ich einschalten, um Gewissheit zu erlangen, ob die Sache rechtens ist. Das wäre ein legitimes Anliegen."
    - Tipp: Nimm' einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht.

    "Nebem Rechtstexten ist leider auch Mathe nicht meine Stärke, aber pi mal Daumen schätze ich, dass die Wohnung jedes Jahr ca. 5€ monatlich teurer wurde ."
    - Pi (3,1415) musst Du nicht kennen, richtig lesen aber schon.

    "Ich habe mich bereits vor einiger Zeit schon an die Stadtverwaltung gewandt, per Email, aber da ist nicht viel bei herum gekommen.
    Vielleicht wars damals nicht der richtige Ansprechpartner..."
    - Emails haben oftmals belästigenden Charakter und werden weggeklickt.

    "Aus dieser Zeit liegt mir der Grundsteuerbescheid meines VM vor, aus dem Jahr 2012, wenn ich mich jetzt nicht irre, ... Aber da werd ich nicht schlau ... stehen halt ein paar Zahlen drauf :D."
    - Aber immerhin kannst Du Zahlen von Bachstuben unterscheiden...

    "Ich kram ihn gerne wieder hervor,"
    - Wer Ordnung hält, ist zu faul zum Suchen.

    "wenn man mir sagt worauf ich da achten soll."
    - Auf ZAHLEN... Tipp: Vergleiche den Bescheid mit denen davor und danach.

    "Im Mietvertrag werden unter dem Punkt "Betriebskosten" die "laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" erwähnt, als Unterpunkt "1)". Darunter folgt eine Liste "2) - 15)" von "Kosten", nämlich Wasser, Entwässerung...Flurlicht etc..."
    - Also ein Betriebskostenverordnungsvolltreffer.

  • @ anitari: Scannen könnte ich die Sachen leider nur außer Haus, in den nächsten Tagen i-wann...
    Es sind zwei Seiten, einmal mit der Flurbezeichnung und einmal mit der Postadresse, eine fürs Grundstück und eine fürs Gebäude, nehme ich mal an.
    Sind die beiden Summen, die jeweils veranlagt werden, denn schon aufschlussreich? Kann ich von denen auf meinen monatlichen Grundsteuer-Anteil (28€) schließen?

    @ berni: ich habe nur den Bescheid von 2012.


    Ich erwarte hier keine zweifelsfreie Klärung.

    Wenn berni oben sagt er zahle für eine ähnlich große Wohnung 3€ und ich zahle 35€, dann ist das doch ein Unterschied den man als eklatant bezeichnen kann. Auch dann, wenn man davon ausgeht, dass die Grundsteuer von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausfallen kann.

    Monatlicher Grundsteueranteil 2011: 2012: 28€ ; 2014: 35 € (die oben genannten 37€ sind nicht korrekt).

  • Mich persönlich wundert diese HJöhe der Kosten nicht.
    In meiner Gemeinde ist der Hebesatz enorm hoch, wurde gerade zum Jahreswechsel erneut angehoben, so dass wir Mieter bitten mussten, ihre NK zu erhöhen, um die Kosten abzufedern.

    PS: Ich selbst wohne auf 40 m² und hatte im letzten Jahr einen Beitrag von € 537/Jahr zu entrichten.

    Einmal editiert, zuletzt von sober (22. Januar 2015 um 18:16)

  • Wenn berni oben sagt er zahle für eine ähnlich große Wohnung 3€ und ich zahle 35€, dann ist das doch ein Unterschied den man als eklatant bezeichnen kann.


    Und wenn Berny sagt, dass er heute den Grundbesitzabgabenbescheid für 2015 bekommen hat, kann er feststellen, dass sein Mieter E. mit seiner 39m² Wohnungt mtl. genau 2,70€ zahlt, wären also bei 40m² mtl. 2,77€, in meiner Stadt 4,41€.

  • Mich persönlich wundert diese HJöhe der Kosten nicht.
    In meiner Gemeinde ist der Hebesatz enorm hoch, wurde gerade zum Jahreswechsel erneut angehoben, so dass wir Mieter bitten mussten, ihre NK zu erhöhen, um die Kosten abzufedern.

    PS: Ich selbst wohne auf 40 m² und hatte im letzten Jahr einen Beitrag von € 537/Jahr zu entrichten.

    Das ist ein Batzen.
    Der Hebesatz hier liegt bei 560% .

    2013 habe ich auch angefangen monatlich 10€ mehr zu bezahlen, damit es sich bei der Jahresrechnung nicht so auftürmt.
    Dann gabs am Jahresende ne Rechnung von 30€.
    Letzten Dezember waren es dann schon über 90€.

    Kann mir also überlegen, ob ich 2015 abermals 10€ jeden Monat drauflege.

    [[habe hier im Forum ständig Probleme mit der Anmeldung]]

    Einmal editiert, zuletzt von kriss (22. Januar 2015 um 19:55)

  • kriss:

    "Das ist ein Batzen. Der Hebesatz hier liegt bei 560% ."
    - Bei meinem Vermietungsobjekt 520%, in meinem Wohnort weiss ich es nicht.

    "habe hier im Forum ständig Probleme mit der Anmeldung"
    - Wegen eingebautem Suffwarefehler gelegentlich öfters F5 drücken.

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