Schönheitsreparaturen und besenreine Übergabe

  • Hallo und guten Tag,

    ich habe folgenden Passus in meinem Mietvertrag:" Alle Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Nach Ablauf des Mietvertrages ist die Wohnung besenrein zu übergeben."

    Wie habe ich mich bei Auszug aus der Wohnung zu verhalten.

    Freundliche Grüße

  • Lieber Atoll116. Alles nur eine Frage der Bequemlichkeit
    Geben Sie einfach bei Google mal das Wort besenrein ein und sie werden dort soviel Erklärungen finden, das Ihnen der Kopf weh tut.

  • ich habe folgenden Passus in meinem Mietvertrag:" Alle Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Nach Ablauf des Mietvertrages ist die Wohnung besenrein zu übergeben."

    Wie habe ich mich bei Auszug aus der Wohnung zu verhalten.


    Freundlich.

  • Wie habe ich mich bei Auszug aus der Wohnung zu verhalten.

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    man übergibt die Mietsache so, dass eine Weitervermietung möglich ist, die erforderlichen Schönheitsreparaturen führt man durch und kehrt anschließend den Dreck weg, dann klappt´s auch mit der Übergabe.

    Was bitte um alles in der Welt ist daran nicht zu verstehen, das geht mir höchstwahrscheinlich nie in den Kopf.

    Gruß

    BHShuber

  • Gesetzt den Fall, man würde laut Mietvertrag für alle Schönheitsreparaturen zuständig sein. Nehmen wir mal an, in einer Vorabnahme werden für jedes Zimmer konkrete Arbeitsaufträge erstellt, die beinhalten, dass alles zu reinigen ist und die Wände fachgerecht mit neutraler Farbe zu streichen sind.
    Wenn alle Arbeiten ausgeführt sind , die Abnahme ohne Forderungen der WBG erfolgt, dann aber gesagt wird, dass nunmehr die Wohnung grundinstand gesetzt wird? Könnte man dann auf Schadensersatz schließen, da dann alle Renovierungsarbeiten lauf Vorabnahme sinnlos waren?

  • Zitat

    Könnte man dann auf Schadensersatz schließen, da dann alle Renovierungsarbeiten lauf Vorabnahme sinnlos waren?

    Nö! Ausschlaggebend sind hier ausschließlich vertragliche Vereinbarungen. Was der Vermieter oder Nachmieter anschließend mit der Wohnung macht, tangiert deine vertraglichen Verpflichtungen nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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