Beiträge von Atoll116

    Euch erst mal ein frohes Neues Jahr.
    Angenommen, die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 errecht den Mieter, der am 31.01.2015 aus de Wohnung ausgezogen ist erst im Januar 2016. Wenn aus der Abrechnung ein Guthaben hervorgeht, verfährt man wie?

    Rechner der Vermiter die Wohnung nicht innerhalb von 365 Tagen ab, kann der Mietet alle Vorauszahlungen zurückverlangen.
    Alle geleisteten Vorauszahlungen übersteigen den Betrag der errechneten Erstattung.
    Worauf hat der Mieter nun Anspruch?
    1. Auf das abgerechnete Guthaben?
    2, Auf alle vorausgezaglten Abschläge?

    Freundliche Grüße

    Gesetzt den Fall, man würde laut Mietvertrag für alle Schönheitsreparaturen zuständig sein. Nehmen wir mal an, in einer Vorabnahme werden für jedes Zimmer konkrete Arbeitsaufträge erstellt, die beinhalten, dass alles zu reinigen ist und die Wände fachgerecht mit neutraler Farbe zu streichen sind.
    Wenn alle Arbeiten ausgeführt sind , die Abnahme ohne Forderungen der WBG erfolgt, dann aber gesagt wird, dass nunmehr die Wohnung grundinstand gesetzt wird? Könnte man dann auf Schadensersatz schließen, da dann alle Renovierungsarbeiten lauf Vorabnahme sinnlos waren?

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