Abstellraum nicht nutzbar, Mietminderung möglich?

  • Guten Tag,

    Inwiefern dürfte ich die Miete kürzen? Und zwar ist es so das ich zum 1.12.2014 umgezogen bin. Am 09.01.2015 habe ich die erste Nachricht bekommen das ich die Garage (der mir als Abstellraum mit Schwingtor weil der Keller nicht nutzbar ist vermietet wurde) nicht nutzen darf weil ein Statiker kommt und prüfen muss ob die Tragfähigkeit der Kellerdecke (woRauf die Garage ist ) für ein Pkw gewährleistet ist. Ich habe mein Auto also draußen geparkt. Heute hatte ich dann wieder einen Brief von meinem Vermieter im Briefkasten in dem steht: "bei den ersten statischen Prüfungen der KellerdeckE, in dem von Ihnen bewohnten Haus, stellten wir erhebliche Betonplatzungen mit einhergehender Korrosion fest. Hieraus ergibt sich eine nicht mehr ausreichende Tragfähigkeit der Kellerdecke. Die betroffenen Deckenabschnitte werden derzeit vorsorglich mit Stützen gesichert. Trot dieser Absicherung, müssen wie die weitere Nutzung und das Betreten der betroffenen Abstellräume untersagen. Wir bitten Sie daher der Abstellraum bis zum 30.01.2015 vollständig zu räumen. Über den Fortgang unserer Untersuchungen werden wir sie gesondert informieren."

    Meine Frage ist ob ich die Miete kürzen darf und wenn ja um wieviel und für welchen Zeitraum?

  • Hallo,

    der Vermieter schuldet das was im Mietvertrag vereinbart ist, wenn aufgrund einer solchen Sachlage dies nicht möglich ist, muss er eben dem Mieter Ersatz stellen, will oder kann er das nicht, muss er eine Mietminderung hinnehmen.

    Bevor man sich das Mietverhältnis aber vollends vergeigt, sollte man erst mit dem Vermieter ein klärendes Wort sprechen um abzuschätzen ist er an einer gütlichen Einigung interessiert oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

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