Guten Tag,
Inwiefern dürfte ich die Miete kürzen? Und zwar ist es so das ich zum 1.12.2014 umgezogen bin. Am 09.01.2015 habe ich die erste Nachricht bekommen das ich die Garage (der mir als Abstellraum mit Schwingtor weil der Keller nicht nutzbar ist vermietet wurde) nicht nutzen darf weil ein Statiker kommt und prüfen muss ob die Tragfähigkeit der Kellerdecke (woRauf die Garage ist ) für ein Pkw gewährleistet ist. Ich habe mein Auto also draußen geparkt. Heute hatte ich dann wieder einen Brief von meinem Vermieter im Briefkasten in dem steht: "bei den ersten statischen Prüfungen der KellerdeckE, in dem von Ihnen bewohnten Haus, stellten wir erhebliche Betonplatzungen mit einhergehender Korrosion fest. Hieraus ergibt sich eine nicht mehr ausreichende Tragfähigkeit der Kellerdecke. Die betroffenen Deckenabschnitte werden derzeit vorsorglich mit Stützen gesichert. Trot dieser Absicherung, müssen wie die weitere Nutzung und das Betreten der betroffenen Abstellräume untersagen. Wir bitten Sie daher der Abstellraum bis zum 30.01.2015 vollständig zu räumen. Über den Fortgang unserer Untersuchungen werden wir sie gesondert informieren."
Meine Frage ist ob ich die Miete kürzen darf und wenn ja um wieviel und für welchen Zeitraum?