Plattenbau wird abgerissen - ich muss aussziehen

  • Hallo,

    wegen Leerstand von über 50% der Wohnungen in dem Wohnblock in dem ich wohne, hat die Wohnungsgesellschaft beschlossen auch den Block abzureißen (dbzgl. Schriftstück vom 05.01.2015 liegt vor). Ein Datum wann dieser Block abgerissen werden soll steht nicht in dem Brief - es ist lediglich die Rede von 'Leerzug'...

    Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?

    Danke schon mal.

    Mfg

  • Hallo,

    wegen Leerstand von über 50% der Wohnungen in dem Wohnblock in dem ich wohne, hat die Wohnungsgesellschaft beschlossen auch den Block abzureißen (dbzgl. Schriftstück vom 05.01.2015 liegt vor). Ein Datum wann dieser Block abgerissen werden soll steht nicht in dem Brief - es ist lediglich die Rede von 'Leerzug'...

    Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?

    Danke schon mal.

    Mfg

    Hallo,

    hier sollte man einen Mieterverein oder gleich einen Anwalt aufsuchen, für einen selber wird es schwierig sein, eine Ablösesumme für vorzeitigen Auszug erringen zu können.

    Und schnellstens auf Wohnungssuche gehen.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?


    Das kommt einzig auf das Verhandlungsgeschick und die mögliche Mithilfe von Mieterverein o.ä. an. Einer der wenigen Gründe, die ein Vermieter zur Kündigung hat. Hier sind diese Gründe, gefunden im Mietrechtslexikon:
    Mietrecht: Wohnungskündigung

    Kündigungsgründe:
    Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung nachweisen können (§ 573 Abs 1 BGB). Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters kann in den folgenden 3 Fällen bestehen. Diese vom Gesetz vorgegebene Liste ist abschließend. Andere Gründe sind gesetzlich nicht vorgesehen. Danach kann der Vermieter kündigen, wenn......

    · der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat § 573 Abs II Nr. 1 BGB Einzelheiten dazu siehe >>> Pflichtverletzung
    · er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Eigenbedarf
    · er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Verwertungskündigung.

    Darum, wie BHShuber schrieb weitere Schritte nur mit Expertenhilfe.

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