Hallo,
wegen Leerstand von über 50% der Wohnungen in dem Wohnblock in dem ich wohne, hat die Wohnungsgesellschaft beschlossen auch den Block abzureißen (dbzgl. Schriftstück vom 05.01.2015 liegt vor). Ein Datum wann dieser Block abgerissen werden soll steht nicht in dem Brief - es ist lediglich die Rede von 'Leerzug'...
Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?
Danke schon mal.
Mfg
