Kündigung - Gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo,

    ich habe bereits einige Einträge hier im Forum gelesen, aber einer meiner Fragen konnte leider nicht beantwortet werden.

    Ich wohne in einer WG, wir sind alle drei als Hauptmieter im Vertrag eingetragen.

    Nun habe ich gelesen, dass ich nicht ohne weiters Kündigen kann. Ich muss zwingend einen finden der für mich einspringt bzw. alle beteiligten (beide Mitmieter und der Vermieter) müssen zustimmen, dass ich austreten darf da sich der Mietvertrag dann ändert. Ist das soweit korrekt?

    Meine Frage:

    Gilt das allgemein, wenn im Vertrag 'Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften' steht oder muss das explizit im Vertrag aufgeführt werden, dass einer Mitmieter nicht einfach so kündigen darf?

    Beste Grüße


  • Nun habe ich gelesen, dass ich nicht ohne weiters Kündigen kann. Ich muss zwingend einen finden der für mich einspringt bzw. alle beteiligten (beide Mitmieter und der Vermieter) müssen zustimmen, dass ich austreten darf da sich der Mietvertrag dann ändert. Ist das soweit korrekt?


    Ja!

    Gilt das allgemein, wenn im Vertrag 'Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften' steht oder muss das explizit im Vertrag aufgeführt werden, dass einer Mitmieter nicht einfach so kündigen darf?[/QUOTE]
    Nein, muß nicht extra aufgeführt werden.
    Der Vermieter ist Teil des Mietvertrages ebenso wie die Vermieter. Die Anzahl der Mieter spielt keine Rolle. Sie gelten in diesen FallDie gesetzlichen Vorschriften machen da keinen Unterscheid.

    Lies auch:Mehrere Mieter im Mietrecht

  • Der Vermieter ist Teil des Mietvertrages ebenso wie die Vermieter. Die Anzahl der Mieter spielt keine Rolle. Sie gelten in diesen FallDie gesetzlichen Vorschriften machen da keinen Unterscheid.


    Ich gestatte mir, es etwas deutlicher zu machen: In Eurem MV ist jeder der drei M gesamtschuldnerisch gleichberechtigt und gleichverpflichtet. Kündigen könnt nur Ihr Drei gemeinsam. Sollte einer von Euch allein 'raus wollen, müssten alle M + der VM schriftlich zustimmen.

  • Zitat

    steht oder muss das explizit im Vertrag aufgeführt werden, dass einer Mitmieter nicht einfach so kündigen darf?

    Nein muß es nicht. Es müßte explizit drin stehen das einzelne Personen einer Vertragspartei kündigen können.

    Allgemein gilt das nur eine Vertragspartei als Ganzes kündigen kann, nicht einzelne Personen davon.

    Erklärungsberechtigte

    Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.

    K

  • Hi,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Was passiert, wenn ich einen Nachmieter für die WG finde, der meinen Vertrag übernimmt aber die anderen zwei mit dem nicht einverstanden sind. Haben die ein Veto-Recht oder darf ich meinen Vertrag übergeben an wen ich will solange der Vermieter OK sagt?

  • Hi,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Was passiert, wenn ich einen Nachmieter für die WG finde, der meinen Vertrag übernimmt aber die anderen zwei mit dem nicht einverstanden sind. Haben die ein Veto-Recht oder darf ich meinen Vertrag übergeben an wen ich will solange der Vermieter OK sagt?


    Ohne Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen geht das nicht.

    Zitat

    darf ich meinen Vertrag

    Du hast doch gar keinen eigenen/separaten Vertrag.

  • Hallo alle zusammen,

    ich denke mein Fall passt zu diesem Beitrag und ich habe noch eine weiter Frage.

    Ich wohne auch in einer Wohngemeinschaft und wir sind alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen. Ich möchte jetzt ausziehen. Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich habe bereits mit meinem Vermieter gesprochen. Er meinte ihm sei das egal, solange ein Nachmieter gefunden wird und ich solle alles weitere mit meinen Mitbewohnern ausmachen. Er möchte nicht, dass ich ihm die Kündigung schicke, weil er das sonst als Kündigung für alle ansehen müsste, welche ja jedoch im Haus wohnen bleiben wollen.

    Meine Mitbewohner sind in Ordnung, ich denke nicht, dass sie mir Steine in den Weg legen. Allerdings frage ich mich, wem ich jetzt eine schriftliche Kündigung gebe, weil sowas muss doch immer schirftlich eingereich werden, oder reicht das auch mündlich? Und was passiert sollte kein Nachmieter für mein Zimmer gefunden werden? Muss ich dann so lange noch das WG Zimmer bezahlen, bis jemand anderes eingezogen ist? Oder gelten auch hier die 3 Monate Kündigungsfrist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Annie

  • Hallo Annie,
    wenn Ihr mauschelt, ist das Eure Angelegenheit.
    Mietrechtlich sieht es so aus, dass Du allein, da du keinen eigenen MV hast, garnicht kündigen kannst; sondern entweder alle in einem VM genannten und unterschriebenen Mieter kündigen (gemeinsam) oder keiner.
    Tipp: Ihr ALLE könnt jedoch eine Mietvertragsänderung vereinbaren mit Unterschriften ALLER Beteiligten.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort. Was könnte denn in so einer Mietvertragsänderung drin stehen? Und wie sieht dass denn rechtlich aus falls ich keinen Nachmieter finden sollte. Muss ich dann trotzdem die Miete für das Zimmer weiter bezahlen bis jemand gefunden wurde?

    Viele Grüße
    Annie

  • Annie Dach,
    vorab: In meinem Beitrag #9 heisst es beide Male MV, also Mietvertrag.

    "Was könnte denn in so einer Mietvertragsänderung drin stehen?"
    - ... dass die Anwesenden (alle Namen) folgende Vereinbarung treffen: "Mit Datum scheidet X als Mieter aus und Y tritt als Mieter ein. Evtl. Ausgleiche regen beide untereinander. Datum, Unterschriften aller Beteiligten.

    "Und wie sieht dass denn rechtlich aus falls ich keinen Nachmieter finden sollte. Muss ich dann trotzdem die Miete für das Zimmer weiter bezahlen bis jemand gefunden wurde?"
    - Grundsätzlich ja. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, falls der VM einem Mieterwechsel nicht zustimmt...

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