Guten Morgen Berny,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich glaub wir haben sogar schonmal geschrieben, als ich Fragen bezüglich Kündigung bei gemeinsamen Mietvertrag hatte. Du hast mir jedenfalls mal die Augen geöffnet, was für einen Käse ich da gemacht habe, als ich so blauäugig in das WG Zimmer eingezogen bin. Eins steht fest: hinterher ist man immer schlauer und ich werde nie wieder in eine WG ziehen. Gott sei Dank hat mit Nachmieter alles gut geklappt, aber auch nur, weil meine Mitbewohner ebensolche Pfeiffen sind wie der Vermieter. Sie waren felsenfest davon überzeugt, dass ich drei Monate Kündigungsfrist habe und ich wollte Ihnen da jetzt nicht unbedingt wieder sprechen, obwohl ich es dank dir besser wusste ![]()
Gut aber nochmal zurück zu meinem jetzigen Problem. Das mit der Kaution lief so: meine Vormieterin hat damals Ihre Kaution auf das Kautionskonto eingezahlt. Dieser Anteil ist auch auf dem Kautionskonto verblieben und ich sollte ihr Quasi Ihren Anteil zurückzahlen, da das ja so einfacher sei (wie du sagst, Gemauschel über Gemauschel). Kann ich mich jetzt also rechtlich nicht darauf berufen sollte der schlimmste Fall eintreten? Es gibt eine mündliche Abmachung darüber als auch e-mails, die das alles schriftlich belegen. Natürlich auch Kontoauszüge. Kann ich also nicht den Anteil den sie damals auf das Konto eingezahlt als meinen betrachten? Sie habe ich ja mit entsprechendem Beleg ausgezahlt.
Und vielen Dank nochmal, dass du mir als naivem Greenhorn so gute Tipps gibst.
Grüße und einen schönen Tag
Annie