Mietminderung durch Badsanierung und schlampige Kommunikation

  • Ich freue mich, eure Anregungen und Vorschläge anzuhören!

    Zum Ende letzten Jahres hatten mein jetztiger Mitbewohner und ich ein großes Problem. Wir mussten bis spätestens 1.12/1.01 eine neue Wohnung finden. Als Stundenten und gerinfügige Arbeitnehmer, ist dies doch ein wenig schwierig in Hamburg.
    Wir haben überall gesucht und alles mögliche besichtigt bis uns Mitte November eine Wohnung versprochen wurde.
    Diese haben wir dem Vormieter unverbindlich zum 1.12 zugesagt.
    Die Wohnung selbst habe ich Anfang November besichtigt. Sie war möbliert und dementsprechend war der wirkliche Zustande nicht ganz zu erkennen.
    In der Not haben wir natürlich zugesagt und die Mängel nicht all zu beachtet, was wir nun als sehr großen Nachteil bestimmt sehen müssen.
    Mitte November ging es dann nun zu Schlüsselübergabe und Übergabe Protokoll.
    Die Wohnung war nun in der wahren Schönheit zu betrachten. Komplette farbie Wohnung mit einem löchrigen PVC Boden und einem Bad, mit verschimmelter Tapette und und sonstigen Mängel.
    Da wir eh neuen Boden verlegent wollten und die komplette Wohnung neu streichen wollten, haben wir dennoch unterschrieben, auch vor allem wegen unserer Not.
    Da der Vormieter aber dem Vermieter bzw. der Gesellschaft den Einzugstermin vom 15.11 genannt hat, wollten die erstmal die Hälfte der Miete. Man ist uns hier jedoch gut entgegen gekommen. WIr haben uns (schriftlich) auf die Hälfte der Nebenkosten geeinigt.
    Außerdem wurde schriftlich festgehalten, Informationen bezgl. einer Sanierung des Bades zu erhalten. Entweder erhöhung der Fliesen um dem Schimmel entgegenzubeugen, die ganz anderen Fliesen, oder gegen 50Cent Mieterhöhung ein komplett neues Bad.

    So, gleich am nächsten Tag, haben wir versucht den Ansprechpartner zu Kontaktieren, da wir es ein wenig eilig hatten. EIne ganze Woche verstrich, und es passierte nichts. Die Woche darauf haben wir angefangen die Wohnung neu zu streichen und Boden zu verlegen. Es passierte immer noch nichts. Wir haben die Gesellschaft angerufen und per Email über das Kontaktformular versucht diese zu erreichen.
    Selbstverständlich ging mal einer ran, aber dieser sagte immer zu nur, der Ansprechpartner ist im Urlaub, oder auf einem ****shop. Dieser schrieb auch alles schriftlich auf und wollte es dem jeweiligen Vorgesetzten vermitteln.
    Wir warteten also mit dem Einzug bis Mitte Dezember, da wir solch ein Bad nicht benutzen wollten/ konnten.
    Etliche Anrufe haben wir unternommen, bis letzte Woche nun ein Termin für morgen vereinbart wurde, in dem der Ansprechpartner, Hausmeister und die Firma zur Sanierung kommen.


    Ich weiß, wir haben sehr schlechte Karten bzgl. einer Mietminderung, da wir mit einer rosaroten Brille die Wohnung genommen haben, aber dennoch wurde uns der Einzug und das bisherige Wohnen selbst erschwert.
    Haben wir irgendeine Chance bzgl. einer Mietminderung. Was sollten wir in einem solchen Fall machen?
    Eine Mietminderung innerhalb der Badsanierung sollte möglich sein, aber was gilt für die vergangen beiden Monate und die kommenden?


    Ich hoffe auf Teilnahme und Tipps und Ideen von Ihnen :)

    Beste Grüße

  • Hier gibt es leider keine Rechtsberatung, sondern es können nur einfache und übersichtliche Fragen gestellt werden.
    Plädoyers gehören vor Gericht und sind hier zu 95% nutz-und fruchtlos. Der Grund: es fehlt einfach eine Gegendarstellung und somit liegen mögliche Fehler schon bei der Geburt einer Antwort vor.

  • Das sehe ich ähnlich. Trotzdem würde ich gerne schon vorher Erfahrung zu diesem Thema finden und erfahren ob es theoretisch möglich wäre.
    Möchte mir gerne den Weg zum Anwalt ersparen, wenn ich eh im Unrecht liege.
    Der Gang zum Mieterverein ist auch noch möglich, kostet aber auch etwas.

    Ich hoffe trotzdem auf hilfreiche Antworten

  • Hallo,

    ich denke den Weg zum Anwalt kannst du dir sparen. Du hast die Wohung so angemietet wie sie war/ist und kannst jetzt nicht erwarten, dass jetzt alles sofort nach deinen Wünschen hergerichtet wird.

    Bezüglich des Bades kann ich deinen Ärger verstehen, allerdings darfst du die Sache auch nicht so überspitzt sehen.
    Wieso sollte die Wohnung nicht benutzbar sein, weil ihr das Bad nicht benutzen mögt?
    Der Vormieter hat dort auch gewohnt und ihr habt die Wohnung so übernommen. Eine rückwirkende Mietminderung ist ohnehin nicht möglich.

    Morgen kommt jemand und sieht sich das Bad an. Das solltest du erstmal abwarten.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Außerdem wurde schriftlich festgehalten, Informationen bezgl. einer Sanierung des Bades zu erhalten.

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es überhaupt keine Zusage, dass das Bad überhaupt saniert wird, richtig? Es gibt nur das Versprechen, dass Ihr irgend welche Informationen bekommt (was auch immer das bedeutet).

    Zitat

    Eine Mietminderung innerhalb der Badsanierung sollte möglich sein

    Solche Mieter mag ich: Der Vermieter saniert Euch (vielleicht) aus Kulanz ein Badezimmer und Ihr dankt es Ihm mit einer Mietminderung....

    Grundsätzlich werdet Ihr wohl "dumm aus der Wäsche" schauen, wenn der Vermieter gar keine Sanierung durchführt. Solange es keine Wirksame Vereinbarung über eine Sanierung gibt, habt Ihr hieraus auch keinerlei Ansprüche.

    Zitat

    aber was gilt für die vergangen beiden Monate und die kommenden?

    Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn es zum jetzigen Zeitpunkt einen Mangel innerhalb der Mietsache gibt. Da es offensichtlich aber kein Versprechen über eine Sanierung gibt, ist auch kein Mangel vorhanden. Ob es künftig irgendwelche Mängel gibt, ist genauso wenig absehbar.

    Ansonsten würde ich dringend abraten, während der Sanierungsmaßnahme (wenn es soweit kommt) eine Mietminderung geltend zu machen. Wie schon gesagt, wäre eine solche Maßnahme eine reine Kulanzentscheidung des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok, dann habe ich mich selbst wohl in die falsche Position gestellt. Genau aus diesem Grund bin ich auch hier gelandet.

    Beim Badezimmer geht es darum, dass ein Fenster nicht richtig schließt, dementsprechend es immer kalt im Bad ist und die Heizung ohne Ende heizt. Das Wasserhahn von der Badewanne funktioniert nicht, demnach müssen wir immer mit einem Duschkopf duschen, was den Schimmel selbst nur noch verschlimmert. Der Fliesenspiegel ist einfach zu niedrig und die Tapete rollt schon fast ganz ab. Sie ist schon ganz nach vor gebeult, weil sich dahinter wohl eine ganze Menge Schimmel befindet. Es ist wirklich kein schöner Anblick.

    Versprochen wurde die Erhöhung des Fliesenspiegels, jedoch mit einer anderen Variante von Fliesen. Geeinigt haben wir uns dann bei der Besichtigung auf weitere Informationen einer Sanierung. Diese haben wir aber mündlich schon zugesagt.

  • Zitat

    Das Wasserhahn von der Badewanne funktioniert nicht, demnach müssen wir immer mit einem Duschkopf duschen, was den Schimmel selbst nur noch verschlimmert.

    Warum verschlimmert die Verwendung eines Duschkopfes den Schimmel? Das ist mir neu. Solange Ihr nicht 30 Minuten bei 50° C heißem Wasser duscht und nicht lüftet, passiert da überhaupt nichts (das Problem hättet Ihr dann auch bei einem normalen Wasserhahn).
    Grundsätzlich ist es wichtig, dass das Raumklima stimmt, d.h. das nach dem Duschen gelüftet wird (was Eure Vormieter wohl nicht getan haben).
    Ich dusche Zeit meines Lebens immer mit Duschkopf (früher auch gern mal 10-15 Minuten und schön warm) und hatte in meinen Bädern nie Schimmel (selbst nicht in innenliegenden ohne Fenster).

    Zitat

    dass ein Fenster nicht richtig schließt, dementsprechend es immer kalt im Bad ist und die Heizung ohne Ende heizt. Das Wasserhahn von der Badewanne funktioniert nicht

    Das wiederum hat nichts mit einer anstehenden Sanierung zu tun, sondern sind klassische Mängel, bei denen § 535 BGB greift. Hier ist der Vermieter gefordert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo joslaz,
    unter welchen Umständen ein MV zustande kommt, interssiert keinen Richter. Tut mir leid, aber Ihr habt diese Mietsache so gemietet wie besichtigt, und verbindliche Zusagen des Vermieters, welche Sanierungen innerhalb welcher Zeit er machen wird, habt Ihr nicht. Deshalb muss ich mich den Vorprostern anschliessen.

  • Hallo joslaz,
    unter welchen Umständen ein MV zustande kommt, interssiert keinen Richter. Tut mir leid, aber Ihr habt diese Mietsache so gemietet wie besichtigt, und verbindliche Zusagen des Vermieters, welche Sanierungen innerhalb welcher Zeit er machen wird, habt Ihr nicht. Deshalb muss ich mich den Vorprostern anschliessen.

    Dann bedanke ich mich!
    Ich lerne gerne immer dazu.

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