Vermieterin versucht Besuchsrecht einzuschränken

  • Hallo,

    Ich wohne in einer WG. Dabei handelt es sich um ein Einfamilienhaus. In der oberen Etage befinden sich zwei ehemalige Kinderzimmer, eins davon an mich und das andere an meine Mitbewohnerin vermietet. Außerdem haben wir noch einen Mitbewohner, dieser ist allerdings der Sohn der Vermieten, ob er überhaupt einen Mietvertrag hat kann ich nicht sagen, aber ich gehe nicht davon aus.

    Jedenfalls steht in meinem Mietvertrag eine Klause, dass Besucher, die länger als zwei Nächte bleiben bei der Vermieterin angemeldet werden solllen. Als ich den Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich mir darüber gar keine Gedanken gemacht. Aber soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte ist so eine Klause ja unwirksam, richtig?

    So und jetzt zu meinem eigentlichen Problem, ich führe mit meiner Freundin eine Fernbeziehung und wir besuchen und deshalb an den Wochenenden gegenseitig. Wir wechseln uns auch dabei immer ab, wie es halt gerade passt. Meine Freundin ist also im Schnitt alle 2 Wochenenden bei uns in der WG.

    Ab und an hat sie aber ein paar Tage frei und ist dann schon unter der Woche bei mir, ich bin dann natürlich arbeiten. Ich geb ihr dann meinen Haustürschlüssel und lasse sie, wärend ich auf Arbeit bin allein in der Wohnung. Das haben wir bis jetzt auch schon mehrmals so gemacht und ich habe dass auch immer als selbstverständlich erachtet.

    Als dies vor einigen Wochen wieder mal der Fall war, trat meine Vermieterin an mich heran und gab mir zu verstehen, dass ihr dass so nicht recht sei. Sie hat mir untersagt, dass sich mein Besuch (also meine Freundin) allein in der WG aufhält wärend ich auf Arbeit bin. Auf meine Frage, wie sie sich das vorstelle und ob ich meine Freundin tagsüber einfach vor die Tür setzen solle, antwortete sich mir nur, sie hätte den Mietvertrag nur mit mir abgeschlossen nicht mit meiner Freundin.

    Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass ich als Mieter meinen Besuch sehr wohl allein in der Wohnung lassen kann und sogar meinen Schlüssel an den Besuch weitergeben darf.

    Ist das wirlich so oder übersehe ich vielleicht sogar etwas da es sich ja in meinem Fall um eine WG handelt.

    Viel danken schon mal :)

  • Hallo sbob,

    meinungsmässig bin ich da bei Dir, da ja wohl nicht ständig die Besucher wechseln. Weitere Infos siehe hier: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=+besuchsrecht+in+wg&gbv=2&oq=+besuchsrecht+in+wg&gs_l=heirloom-hp.13..0i22i30.2547.8860.0.12391.18.16.0.2.2.0.141.2109.0j16.16.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.18.2172.EOM7hchbgj0
    Wichtig wäre auch zu wissen, wie Du wohnst: Ist Deine Wohnung möbliert oder unmöbliert gemietet? Vermieterin wohnt im Haus?

  • Also es handelt sich ja um ein Haus, in dem ich ein Zimmer gemietet habe.
    Das Zimmer ist nicht möbliert, der Rest vom Haus schon, also Gemeinschaftsraum, Küche und Hauswirtschaftsraum schon.

    Die Vermieterin wohnt nicht in dem Haus, nur ihr Sohn.

  • Also es handelt sich ja um ein Haus, in dem ich ein Zimmer gemietet habe.
    Das Zimmer ist nicht möbliert, der Rest vom Haus schon, also Gemeinschaftsraum, Küche und Hauswirtschaftsraum schon.
    Die Vermieterin wohnt nicht in dem Haus, nur ihr Sohn.


    Also ein normaler Wohnraummietvertrag. Da hätte Deine VMn (Du hast noch nicht danach gefragt...) wenig Chancen zur Kündigung. Hast Du ihr denn bereits Deine LG vorgestellt?

  • Naja nach einer Kündigung hab ich nicht gefragt da ich hoffe, dass es wegen so einer Kleinigkeit nicht so weit kommt.

    Ich hab der Vermieterin auch vorgeschlagen, ihr meine Freundin mal persönlich vorzustllen, wurde abgelehnt mit der Begründung, man kenne sich ja vom Sehen.

  • Naja nach einer Kündigung hab ich nicht gefragt da ich hoffe, dass es wegen so einer Kleinigkeit nicht so weit kommt.
    Ich hab der Vermieterin auch vorgeschlagen, ihr meine Freundin mal persönlich vorzustllen, wurde abgelehnt mit der Begründung, man kenne sich ja vom Sehen.


    Naja, über den Fortghang, falls es "ernst" wird, kannste ja gelegentlich berichten.

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