Hallo Community,
wir (WG) sind zum 30.06 aus unsere Wohnung ausgezogen. Wir warten von diesem Datum ab auf unserer Kaution. Das sind nun mehr 7 Monate.
Wir haben schon einige Male mit unseren Vermiertern kommuniziert, uns wurden ständig neue Überweisungsdaten genannt, jedoch wurde das Geld nie überwiesen. Wir haben mehrere male angefragt und um Transperenz gebeten, speziell in Bezug auf offene Abrechnungen. Jedoch wird mittlerweile nicht mehr auf unsere Anfragen reagiert.
Nun fragen wir uns welche Gründe eine Herauszögerung der Auszahlung haben könnte:
+offene Abrechnung
+Mängel an der Wohung
+Liquiditätsprobleme seitens der Vermieter (jedoch wurde vertraglich festgehalten das das geld auf einem Sparbuch hinterlegt wird)
Soviel zu der Situation. Nun zum weiteren Vorgehen.
Ist es möglich eine schriftliche Mahnung an unsere ehemaligen Vermieter auszustellen um somit eine Auszahlung der Kaution zu forcieren. Wie ist der richtige Weg?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Daniel
Kaution wird nicht zurückgezahlt? Was tun?
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dani_boy -
18. Januar 2015 um 11:15 -
Erledigt
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Hallo Daniel,
"wir (WG) sind zum 30.06 aus unsere Wohnung ausgezogen. Wir warten von diesem Datum ab auf unserer Kaution. Das sind nun mehr 7 Monate."
- Nein, jedoch >6 Monate, damit ist schon mal eine wichtige Voraussetzung für Eure Rückforderung erfüllt."Wir haben schon einige Male mit unseren Vermiertern kommuniziert, uns wurden ständig neue Überweisungsdaten genannt, jedoch wurde das Geld nie überwiesen. Wir haben mehrere male angefragt und um Transperenz gebeten, speziell in Bezug auf offene Abrechnungen. Jedoch wird mittlerweile nicht mehr auf unsere Anfragen reagiert."
- Eure Art von Kommunikation war rechtlich fragwürdig, zumal es wohl auch innerhalb der 6 Monate war."Nun fragen wir uns welche Gründe eine Herauszögerung der Auszahlung haben könnte: offene Abrechnung"
- Du meinst Betriebskostenabrechnung? Richtig, denn die muss, falls überhaupt im MV vereinbart, innerhalb eines Jahrs nach Beendigung des Abrechnungszeitraums Euch zugehen. Ist der AbrZeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr, hat der VM noch Zeit bis zum 31.12.2015."+Mängel an der Wohung"
- Die Reklamationsfrist lief am 31.12.2014 ab."+Liquiditätsprobleme seitens der Vermieter"
- Haben den Mieter nicht zu interessieren."Ist es möglich eine schriftliche Mahnung an unsere ehemaligen Vermieter auszustellen um somit eine Auszahlung der Kaution zu forcieren. Wie ist der richtige Weg?"
- Ja. Wie bereits angedeutet, würde ich den VM per Einwurfeinschreiben zur Abrechnung der Kaution (incl. Zinsen) und Auszahlung mit 14-tg. Frist auffordern.
Zu Deiner Info: Der VM darf max. ~drei monatliche BK-Vorauszahlungen (verzinslich) zur Sicherheit bis zur BK-Abrechnung einbehalten.
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