mietvertrag auf bestimmte oder unbestimmte zeit- kündigung?

  • Hallo,
    Ich heiße Julia und wohne seit drei Monaten in meiner Wohnung. Nun haben sich durch verschiedene Gründe meine finanziellen Möglichkeiten geändert, wodurch ich zu dem Schluss kam in eine günstigere Wohnung ziehen zu müssen. Ich bin Studentin bis 2017. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mein mietverhältnis "normal" kündigen kann. In meinem Mietvertrag steht, dass ich erstmals am 31.08.2017 kündigen kann. Jedoch steht im Vertrag, dass sich das mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn ich nicht zum genannten Termin kündige. Also handelt es sich doch um einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit oder? Und inwiefern kann ich Kündigung einreichen? Als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Vielen dank im voraus.
    Julia

  • Um dir eine genaue Auskunft geben zu können musst du den gesamten Text zu dieser Kündigungsvereinbarung entweder abtippen, oder scannen/fotografieren und als Bilddatei hochladen. Mache aber persönliche Daten unkenntlich.

  • Bitte den exakten Wortlaut, keine persönliche Interpretation, der entsprechenden Klausel.

    Ersatzweise den Vertrag bzw. die Seite mit der Klausel einscannen und als Bild hochladen.

    Nicht vergessen Namen und Adressen unkenntlich zu machen!

  • Der genaue Wortlaut ist:

    §2 Mietzeit
    Mietvertrag auf bestimmte, folgend unbestimmte Zeit
    Das Mietverhältnis beginnt am 1.9.2014 für die Regeldauer des Studiums an der XY und ist somit erstmals zum 31.08.2017 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.
    Das Mietverhältnis setzt sich auf unbestimmte Zeit fort, wenn es nicht mit Wirkung zum o.g. Termin gekündigt wird.

  • Handelt es sich nicht um Wohnraum in einem Studentenwohnheim ist diese Klausel unwirksam.

    Sprich der Vertrag ist zum nächstmöglichen Termin, jetzt 30.4.2015, kündbar.

    Unter der Voraussetzung das der Wortlaut exakt dem des Vertrages entspricht und es kein Wohnraum in einem Studentenwohnraum ist.

  • Ja es handelt sich um den genauen Wortlaut des Vertrages.
    Also kann ich ganz normal eine Kündigung einreichen?!


    Den Casus knacktus hast Du noch nicht begriffen:
    Wohnst Du in einer normalen Wohnung ODER in einem Studentenwohnheim, Werkswohnung o.ä.???

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