Ich wohne in einer eigenen Wohnung und nicht in einem Wohnheim
Beiträge von julia1996
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Ja es handelt sich um den genauen Wortlaut des Vertrages.
Also kann ich ganz normal eine Kündigung einreichen?!
Vielen Dank. -
Der genaue Wortlaut ist:
§2 Mietzeit
Mietvertrag auf bestimmte, folgend unbestimmte Zeit
Das Mietverhältnis beginnt am 1.9.2014 für die Regeldauer des Studiums an der XY und ist somit erstmals zum 31.08.2017 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.
Das Mietverhältnis setzt sich auf unbestimmte Zeit fort, wenn es nicht mit Wirkung zum o.g. Termin gekündigt wird. -
Hallo,
Ich heiße Julia und wohne seit drei Monaten in meiner Wohnung. Nun haben sich durch verschiedene Gründe meine finanziellen Möglichkeiten geändert, wodurch ich zu dem Schluss kam in eine günstigere Wohnung ziehen zu müssen. Ich bin Studentin bis 2017. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mein mietverhältnis "normal" kündigen kann. In meinem Mietvertrag steht, dass ich erstmals am 31.08.2017 kündigen kann. Jedoch steht im Vertrag, dass sich das mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn ich nicht zum genannten Termin kündige. Also handelt es sich doch um einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit oder? Und inwiefern kann ich Kündigung einreichen? Als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ?Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen dank im voraus.
Julia
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