Wohnung zum Mietbeginn nicht beziehbar

  • Hallo

    ich hoffe das ich hier einen guten Rat finden kann.

    Am 1.8.14 habe ich einen Mietvertrag unterschieben mit dem Mietbeginn 1.2.15. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist die Mietwohnung noch bewohnt durch eine Lebensgemeinschaft die ein Kind erwartet. Da der Vermieter das komplette Dachgeschoss noch als Etagenwohnung ausbauen möchte wollen die Mieter gerne in die Etagenwohnung ins Dachgeschoss unziehen. Somit wären eigentlich zum 1.2.15 die 2 Mietwohnungen vermietet. Nun habe ich mit dem Vermieter telefoniert und dieser teilte mir mit das die Dachgeschosswohnung nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann und somit ich nicht in die Wohnung, wo zur Zeit noch die Lebensgemeinschaft mit Kleinkind wohnt, einziehen kann. Auf Nachfrage wann denn nun ich in die Wohnung einziehen kann teilte dieser mir mit Mitte / Ende März. Ich perönlich habe zur Zeit kein Mietverhältnis und somit wäre ich auch nicht auf der Straße :)

    Wie verhalte ich mich nun zum Vermieter da ja eigntlich meine Wohnung beziehbar wäre ???

    Vg Marcus

  • Am 1.8.14 habe ich einen Mietvertrag unterschieben mit dem Mietbeginn 1.2.15. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist die Mietwohnung noch bewohnt durch eine Lebensgemeinschaft die ein Kind erwartet. Da der Vermieter das komplette Dachgeschoss noch als Etagenwohnung ausbauen möchte wollen die Mieter gerne in die Etagenwohnung ins Dachgeschoss unziehen. Somit wären eigentlich zum 1.2.15 die 2 Mietwohnungen vermietet. Nun habe ich mit dem Vermieter telefoniert und dieser teilte mir mit das die Dachgeschosswohnung nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann und somit ich nicht in die Wohnung, wo zur Zeit noch die Lebensgemeinschaft mit Kleinkind wohnt, einziehen kann. Auf Nachfrage wann denn nun ich in die Wohnung einziehen kann teilte dieser mir mit Mitte / Ende März. Ich perönlich habe zur Zeit kein Mietverhältnis und somit wäre ich auch nicht auf der Straße


    Ich würde zwecks Vermeidung von (unnützuen) Kosten den zukünftigen VM auffordern, mir übergangsweise eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, da ich sonst in ein Hotel ziehen würde. Mehrkosten gingen dann zu seinen Lasten.
    Den letzten Satz verstehe ich nicht... Unter welcher Brü... wohnst Du denn z.Zt.?

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