Kündigung aufgrund Zahlungsrückstände aus altem Mietvertrag möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe einfach mal, daß ich hier mit meinem Anliegen richtig bin. Ich habe die Suchfunktion benutzt aber nicht wirklich was passendes gefunden... :(

    Ich bin Mieter bei einer großen Wohnungsgesellschaft im Großraum Ruhrgebiet. Aufgrund von Arbeitslosigkeit (und eines großen Wasserschadens) war ich gezwungen im Juli 2013 umzuziehen (wieder der selbe Vermieter, aber andere Wohnung [alter Mietvertrag gekündigt, neuer geschlossen]).

    Im letzten Jahr ist dann auch mal die Heizkostenabrechnung eingetrudelt und mich traf fast der Schlag (nach 10 Jahren zum ersten mal eine Nachzahlung, angeblich hatte sich der Verbrauch verdreifacht). Nun ja, soweit so gut... Einspruch eingelegt, die Wohnungsgesellschaft wollte da nichts von hören. In regelmäßigen Abständen trudeln Zahlungsaufforderungen ein, um des lieben Frieden willens habe ich erst einmal Ratenzahlung angeboten, die natürlich auch abgelehnt wurde (die Zahlung des Betrags in einer Summe ist mir leider nicht möglich). Im letzten Schreiben werde ich nun "letztmalig" dazu aufgefordert, die Summe zu zahlen (mehr oder weniger eigenmächtig stottere ich die Summe in kleinen Beträgen ab).

    Nun einfach mal die Frage:

    Welche Konsequenzen drohen mir? Kann der neue Mietvertrag aufgrund von Rückständen aus dem alten Mietverhältnis gekündigt werden?

    Für Antworten schon einmal im Voraus vielen Dank.

  • Zahlen Sie unter Vorbehalt und lassen Sie diese ominöse Abrechnung vom Fachanwalt prüfen.
    Sie können hier nicht erwarten, das hier eine Prüfung vorgenommen wird.

  • Danke für die Antwort. Leider knapp an der Frage vorbei...
    Wenn ich könnte, hätte ich die Summe schon dreimal gezahlt. Leider ist mir das nicht möglich. Es geht mir auch nicht um die Prüfung der Abrechnung.

    Die Frage war die nach den Konsequenzen des nicht- bzw. nur teilzahlens.

  • Die Frage war die nach den Konsequenzen des nicht- bzw. nur teilzahlens.


    OK, der neue MV hat mit dem vorherigen nichts zu tun. Der VM könnte bestenfalls ein Mahnverfahren gegen Dich eröffnen.
    Btw, ich halte es für kurzsichtig, wenn ein VM so handelt wie von Dir beschrieben. Aber Nachdenken ist bei vielen Zeitgenossen sowieso ein Fremdwort.

  • Danke für die Antwort. Leider knapp an der Frage vorbei...
    Wenn ich könnte, hätte ich die Summe schon dreimal gezahlt. Leider ist mir das nicht möglich. Es geht mir auch nicht um die Prüfung der Abrechnung.

    Hallo,

    na selbstverständlich geht es um die Prüfung der Abrechnung, wenn sich diese angeblich verdreifacht hat, wie will man denn die Nichtzahlung der Nachforderung begründen?

    Zitat

    Die Frage war die nach den Konsequenzen des nicht- bzw. nur teilzahlens.

    Die logische Konsequenz von nicht bezahlten Forderungen sollte wirklich jeder kennen, in diesem Fall wohl noch mehr finanzielle Schwierigkeiten.

    Sollte sich die Verwaltung auf eine Teilzahlung einlassen, ist nichts passiert, denn dann hat der Gläubiger eben die Teilzahlung oder Ratenzahlung akzeptiert.

    Grundvoraussetzung ist natürlich, sich an die Vereinbarungen zu halten und regelmäßig und pünktlich die Raten zu entrichten!

    Gruß

    BHShuber

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