Bezahlen von beschädigtem Inventar

  • Hallo,

    ich habe 2 Jahre zur Untermiete gewohnt und ich habe die Wohnung möbliert gemietet.
    Es existierte kein Mietvertrag und ich habe die Miete immer Bar bezahlt. Nachdem ich dort ausgezogen bin, bekam ich einen Anruf das etwas in der Wohnung beschädigt sei und ich mit meiner Versicherung dafür aufkommen muss. Es handelt sich um einen Riss in einer Küchenschublade und eine dicke Macke in einer der Türen.
    Muss ich diese Schäden bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lutz

  • Ja die Schäden sind von mir verursacht. Aber es sind meiner Meinung nach bagatell Schäden und da ich nur zur Untermiete wohnte ist die Frage ob ich für die Schäden aufkommen muss.

  • Meiner Meinung nach sind kleinere Schäden nach normal. Es ist ja nicht so das die Tür abgerissen ist. Es ist nur eine Macke und die gute Frau will eine neue Tür und dasselbe gilt für die Schublade. Der Riss ist nur von innen erkennbar.

  • Ja die Schäden sind von mir verursacht. Aber es sind meiner Meinung nach bagatell Schäden und da ich nur zur Untermiete wohnte ist die Frage ob ich für die Schäden aufkommen muss.
    Meiner Meinung nach sind kleinere Schäden nach normal. Es ist ja nicht so das die Tür abgerissen ist. Es ist nur eine Macke und die gute Frau will eine neue Tür und dasselbe gilt für die Schublade. Der Riss ist nur von innen erkennbar.


    Auch kleinere Schäden sind nicht "normal".
    Hast Du sie verursacht, musst Du sie auch beheben, wie bereits gesagt wurde.
    Die Geschädigte hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Wiedergutmachung, sondern lediglich auf Behebung der Schäden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!