Hallo,
ich habe 2 Jahre zur Untermiete gewohnt und ich habe die Wohnung möbliert gemietet.
Es existierte kein Mietvertrag und ich habe die Miete immer Bar bezahlt. Nachdem ich dort ausgezogen bin, bekam ich einen Anruf das etwas in der Wohnung beschädigt sei und ich mit meiner Versicherung dafür aufkommen muss. Es handelt sich um einen Riss in einer Küchenschublade und eine dicke Macke in einer der Türen.
Muss ich diese Schäden bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Lutz