Werterhöhende Merkmal geltend machen

  • sollst du doch auch nicht:)

    folgendes entnehme ich dem MS: es liegt ein mindernder punkt vor wenn kein Zubehörraum (bspw. Keller, Boden bzw. Schuppen) ODER Gemeinschaftsraum fehlt

    Warum fragst du dann, wenn du doch schon selbst lesen kannst?

  • Da meine Hausverwaltung folgendes schreibt.

    Man kann keinen Abzug bzgl. des fehlenden Gemeinschaftsraumes vornehmen, da die von Ihnen angemietete Wohnung über einen Kellerabstellraum verfügt (Zubehörraum)

    Deswegen frag ich

  • Da meine Hausverwaltung folgendes schreibt.
    Man kann keinen Abzug bzgl. des fehlenden Gemeinschaftsraumes vornehmen, da die von Ihnen angemietete Wohnung über einen Kellerabstellraum verfügt (Zubehörraum)


    Dann ist doch alles klar...

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