Beiträge von gloom33

    Vielen Dank Berny, das klingt vielversprechend:

    "Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft"
    - Nein, es gilt das Verusacherprinzip lt. BGB.

    Können andere das bestätigen oder gibt es da auch Ausnahmen, beispielsweise für den Fall dass der Verursacher nicht zahlen kann und daher die anderen für den Schaden aufkommen müssen?

    Ist mir bisher eine große Hilfe, besten Dank schonmal!

    Ich bin kurz davor einen WG-Wechsel zu vollziehen. Bisher hatte ich einen Untermietvertrag, in der neuen WG sind alle Mieter Hauptmieter, daher besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Mir wurde nun seitens der Familie nahe gelegt dieses Risiko nicht einzugehen, da man dieses nicht kalkulieren könne bei evt von anderen verursachten Schäden. Eine Teilhaftung seitens des Vermieters wird mit der Begründung ausgeschlossen, es handele sich dabei nur um die Sicherstellung von Miete- und Betriebskostenzahlungen. Kann mir jemand einen Rat geben, ist es wirklich ein zu großes Risiko?
    Mir geht es weniger um die Mietkosten eines Mitmieters sowie Nebenkosten für die man haftbar gemacht werden kann, das ist ein vergleichsweise geringes Risiko. Ich habe eher Sorgen vor horrenden Kosten im Falles eines Wasserschadens der durch einen Mitmieter verursacht wird oder ähnlichem. Ist diese Sorge berechtigt oder treten in diesem Fall gesonderte Regelungen in Kraft oder ist das immer von Seiten der Versicherung gedeckt?

    Besten Dank!

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