Hallo,
ich habe mir einen neuen E-Herd gekauft, weil mein alter E-Herd den Geist aufgegeben hatte. Nun wollte ich gerne den Herd anschließen, da ich mich mit Elektrizität ganz gut auskenne und man ja auch nicht so viel falsch machen kann. Nun habe ich aber erfahren, dass ich diese Arbeit von einem Fachmann erlediegen lassen muss. Ich meine ich habe zwar keine Ausbildung, aber halte das echt für irrsinnig. Ist das denn so, bzw. was kann passieren, wenn ich die Arbeit selber durchführe?
E-Herd vom Fachmann anschließen?
-
JoJo -
2. November 2009 um 19:25 -
Erledigt
-
-
-
Hey Jojo!
In dem Fall muss ich deiner Quelle leider Recht geben. Nicht nur, dass es vom Vermieter verlangt werden kann, dass Elektrogeräte, die direkt an das Starkstromnetzt angeschlossen werden, vom Fachmann ausgeführt werden muss. Und dieses vielleicht auch Bestandteil einer Klausel in deinem Mietvertrag sein kann. Nein, du verlierst auch noch jeden Versicherungsschutz, wenn im Falle eines Schadens deutlich wird, dass der Herd nicht vom Fachmann angeschlossen wurde. Lass dieses lieber von einem Elektriker ausführen und vergiss den Nachweis nicht. Den solltest du für den Fall der Fälle immer in deinen Unterlagen aufheben.
LG -
Ich habe eine Frage, wir werden bald in eine Wohnung einziehen und diese stand komplett leer. Nun hat der Vermieter mir gesagt wir sollten uns einen Herd selbst kaufen und gabs uns sogar noch diesen Link. Ist das überhaupt erlaubt? Ich dachte der Vermieter muss Herd und Spüle stellen und man kann diese nur mit Einwilligung des Vermieters wechseln?
-
Ich habe eine Frage, wir werden bald in eine Wohnung einziehen und diese stand komplett leer. Nun hat der Vermieter mir gesagt wir sollten uns einen Herd selbst kaufen...... Ist das überhaupt erlaubt? Ich dachte der Vermieter muss Herd und Spüle stellen und man kann diese nur mit Einwilligung des Vermieters wechseln?
Ihre Fragen lassen darauf schließen, das Sie sich im Mietrecht noch nicht so auskennen. Sie müssen sich deswegen nicht schämen und es ist richtig, das Sie bereits vor Anmietung sich sachkundig machen wollen.
Wie Sie aus anderen Beiträgen hier erkennen ist es meist zu spät, wenn der Vertrag einmal unterschrieben ist.Der Vermieter muß Ihnen weder Spüle noch Herd zur Verfügung stellen. Lediglich die Anschlüsse sind erforderlich.
Kaufen Sie einen Herd, welchen Sie dann beim Auszug wieder mitnehmen müssen. Er ist und bleibt Ihr Eigentum, analog die Spüle.
-
Also wie ich damals in mein Mietobjekt eingezogen bin ,Stand weder ein E-Herd noch eine Spüle in der Küche. Hab daraufhin eine Küche selbst Eingebaut ,Wasser und Elektrik selbst Angeschlossen. Bei Wasser hab ich nen Sanitärfachmann zu Rate gezogen der sich das angesehen hat was ich gemacht hab. Nach seinem Ok ist es auch Versicherungstechnisch in Ordung. Die Versicherung hat sich das auch Angesehen (Vertreter geschickt) und Ihr OK dazu gegeben. Bei der Elektrik ists so das ich den Beruf gelernt hab (mit Ausweis der Handwerksinnung) bin also offiziell im Beruf eines Elektrikers (eigentliche Bezeichnung gibts nicht mehr ,heute nennt sich das Mechatroniker) .Also hab ich auch die Kenntnisse wie man mit Strarkstrom umgehen muss. Nachdem ich den E-Herd korrekt angeschlossen hab ,hab ich Sicherheitshalber nen Meister aus meiner Lehre (war sein Sohn der auch E-Meister ist) geholt der das sich angesehen hat und er hat nach seiner Prüfung ein E-Siegel draufgeklebt. Die Versicherung meint auch hier das es Eigentlich unnötig gewesen wäre denn es reicht eigentlich aus das wenn jemand vom Fach ist und es korrekt anschließt dies Versicherungstechnisch gedeckt ist.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!