Beiträge von Moppi

    Zitat

    Ist denn bekannt, warum der alte Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten hat, gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

    Darüber kann ich nur spekulieren. Wir haben Ende 2012 einen Teil der Miete einbehalten, da der Vermieter div. Mängel nicht beheben wollte (sämtliche Schreiben und Fristen ignoriert). Es handelte sich um große Wasserflecken in denen sich bereits Schimmel gebildet hat. Kurz vor dem Verkauf der Immobilie wurde sogar noch die Miete erhöht, vielleicht um noch den Wert zu steigern :rolleyes:

    Guten Tag,

    ich hätte gern mal euren Rat bzw. Meinung zu folgenden Problem:

    Im Januar 2013 kam von unserem damaligen Vermieter die Mitteilung dass das Mehrfamilienhaus ab April 2013 verkauft wird. Das Haus wurde dann verkauft, der neue Vermieter hat sich vorgestellt, soweit so gut. im Juli 2013 haben wir den Mietvertrag gekündigt und sind im Oktober 2013 in eine neue Wohnung gezogen. Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird. Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Gehe ich jetzt richtig davon aus, dass eine eventuelle Nachzahlung entfällt, da jetzt ein Jahr vorbei ist? Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat. Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ja, genauer: dem Mieterhöhungsbegehren. Wenn Du Dich weiterhin weigerst, kann der VM jetzt nur noch Deine Zustimmung einklagen.

    Wir haben uns nicht geweigert. Wir haben stillschweigend zugestimmt. Im Gegenteil, wir haben sogar noch zu viel Miete gezahlt. Wir haben 20% Mietminderung von der geringeren Kaltmiete abgezogen statt von der neuen.

    Da ihr nicht zugestimmt hast wird der VM klagen und recht bekommen, wenn es z.B. der Mietspiegel zulässt.
    Der Verlierer zahlt alles, aber das ist bestimmt bekannt.
    Die angeblichen Mängel solltet ihr hieb und stichfest beweisen können, auch sicher sein, dass es nichr eure Schuld ist, sonst geht auch dieser Schuss nach hinten los.

    Der Mietspiegel lässt es zu... Ich hätte also der Erhöhung zustimmen müssen?

    Hallo Moppi,

    Mietminderung wegen Mängel haben mit Mieterhöhung nicht zwangsweise etwas miteinander zu tun.

    Im Prinzip haben beide Vorgänge nichts miteinander zutun - außer dem Zeitpunkt.

    Hallo zusammen,

    letztes Jahr Mitte Oktober erhielten wir einen Brief mit der Mieterhöhung um 20% zum 01.01.2013. Dem haben wir weder schriftlich zugestimmt noch widersprochen. Ende Oktober verfassten wir ein Schreiben, dass wir die Miete ab 01.01.2013 um 20 % mindern werden, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen bestimmte Mängel behoben wurden (Schimmel, Wasserflecken, Heizung etc.). Es erfolgte keine Reaktion des Vermieters, außer das der Hausmeister mal vorbeikam um die Mängel zu begutachten. Wie erwartet konnte der Schimmel und die Wasserflecken nicht beseitigt werden. Wir haben daraufhin die alte Kaltmiete um 20% gemindert - wie schriftlich angedroht. Nun kam die Woche ein Schreiben vom Vermieter, mit der Forderung das Defizit auf dem Mietkonto binnen 2 Wochen zu begleichen, sonst Gericht etc.

    Der Schimmel entstand im Laufe vergangenen Jahres in einem Wasserfleck an der Decke welcher beim Einzug schon vorhanden war - jedoch nicht der Schimmel. Zusätzlich sind im letzten viertel Jahr weitere Wasserflecken in anderen Räumen dazugekommen.

    Meine Überlegung ist nun gewesen, dass wir die "neue" Kaltmiete um 20% hätten mindern müssen. Daraus würde sich ein Überschuss auf dem Mietkonto ergeben.
    Wie sollte nun am besten auf das Schreiben des Vermieters reagiert werden?

    Besten Dank

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