Nicht in der Lage Renovierung durch zu führen ,was sollen wir Tun?

  • Hallo erstmal ,ich möchte mich kurz vorstellen Juppi mein Name ,ich bedanke mich für dieses Forum .

    Folgendes Problem : Meine Schwester 65 Jahre alt Schwerbehindert ( Epileptiker , Gehbehindert ,Handgelähmt ). Nie ein eigenes Einkommen gehabt , muss jetzt aus Ihrer Wohnung Ausziehen ,weil Sie mehrfach schwer gestürzt war und nun in ein Pflegeheim gekommen ist.
    Die Vermieterin besteht jetzt auf eine komplette Wohnungsrenovierung ,meine Schwester kann diese Renovierung nicht leisten . Körperlich und aus Finanziellen Gründen auch nicht .
    Ich habe der Vermieterin angeboten die Wohnung Besenrein leer zu machen , aber Sie besteht auf eine Renovierung . Eine Nachfrage beidem Sozialamt ob es eine Hilfe gibt wurde verneint.
    Was sollen wir jetzt tun? Eine komplette Renovierung kann ich auch nicht leisten ,aber ich war auch nicht der Mieter.
    Wir würden uns über Tips und Antworten freuen Danke Juppi

  • Auch ich habe keine Tipps. Studieren Sie nochmal den Mietvertrag genau. Wenn dieser schon recht betagt ist gibt es wahrscheinlich noch eine Möglichkeit es doch besenrein zu tun. Das BGH hat da einiges klargestellt. Auf zum Fachanwalt für Mietrecht.

  • Hallo.
    Also im Mietvertrag steht:

    Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.

    Die Kosten für kleine Instandsetzungsarbeiten und Instandhaltung nach Para.9 Nr.4 AVW trägt der Vermieter.

    Diese Vereinbarungen werden bei der Grundmiete berücksichtigt.

    Gruß Juppi

  • Hallo.
    Also im Mietvertrag steht:

    Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.


    Das will ich so nicht glauben. Steht da nichts von Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, Endrenovierung o.ä.?

    Du solltest schon den gesamten Text dieser Vereinbarung abtippen, oder noch besser scannen und hochladen. So viel Zeit solltest du dir nehmen, wenn du hier Hilfe erwartest.

  • Hallo Juppi,

    wenn deine Schwester nur diese zwei Sätze im Mietvertrag hat, dann sehe ich keine Grund, dass die Vereinbarung ungültig sein sollte. Zu einer kompletten Renovierung scheint ihr aber nicht verpflichtet zu sein. Ihr müßt die Wohnung lediglich in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Vielleicht sehen einige Räume ja noch vernünftig aus.

    Ich sehe es so: Vertrag ist Vertrag und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt.

    Das Angebot einer besenreinen Übergabe ist doch gar nichts. Kein Wunder dass dem Vermieter das zu wenig ist.


    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Dann reicht es, dass die Wohnung besenrein zurück gegeben wird. Und ich gehe mal davon aus, dass die Wände in neutralen Farben gemalert sind. Kräftige Farben, die erst durch mehrmaliges Streichen neutralisiert werden können, muss der Vermieter nicht dulden.

    Anhand des Vertragsausschnittes vermute ich, dass die Wohnung zu einer Gesellschaft, bzw. Genossenschaft gehört. Da dürfte man annehmen, das die mieterfreundlicher reagieren als ein privater Vermieter.

  • H Hamburg:

    "wenn deine Schwester nur diese zwei Sätze im Mietvertrag hat, dann sehe ich keine Grund, dass die Vereinbarung ungültig sein sollte. Zu einer kompletten Renovierung scheint ihr aber nicht verpflichtet zu sein. Ihr müßt die Wohnung lediglich in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Vielleicht sehen einige Räume ja noch vernünftig aus."
    - Richtig.

    "Ich sehe es so: Vertrag ist Vertrag"
    - Auch richtig.

    "und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt."
    - Was soll denn dieser geistige Dünnpfiff? Es sieht doch so aus, dass dieser Aufwand garnicht erforderlich ist, da nicht feststeht, wie der Zustand der Mietsache ist UND wie sie zurückzugeben ist. Ich tippe auf besenrein und ohne Beschädigungen.

    "Das Angebot einer besenreinen Übergabe ist doch gar nichts. Kein Wunder dass dem Vermieter das zu wenig ist."
    - Richtig, denn es fehlt: "ohne Beschädigungen".:p

  • Es wird lediglich während der Mietzeit Schönheitsreparaturen gefordert. Nichts mehr oder weniger.
    Damit ist die Lage klar. Den Umfang kann hier nicht bestimmt werden. Man könnte meinen, das nach 20 Jahren doch schon einiges zu tun wäre.
    Aber es geht wohl eher um die Kosten und diese können Sie nur mindern indem Sie einen guten etwas sachkundigen Bekannten damit beauftragen.
    Zu Ihren Vermögensverhältnissen kann und werde ich mich nicht äußern.

  • "und wofür hat man Familie und Freunde. Die Kosten für Farbe und Material werden ihr in der näheren Verwandschaft schon zusammenkriegen und dann müßt ihr halt alle ran und die Wohnung renovieren. Es sein denn, es ist allen egal, ob eure Schwester mit einer Schuld gegen den Vermieter die Wohnung verläßt."
    - Was soll denn dieser geistige Dünnpfiff? Es sieht doch so aus, dass dieser Aufwand garnicht erforderlich ist, da nicht feststeht, wie der Zustand der Mietsache ist UND wie sie zurückzugeben ist. Ich tippe auf besenrein und ohne Beschädigungen.

    :p

    Hallo Berny,

    es wird jetzt langsam armseelig was du von dir gibst.

    Jetzt fängst du an mich zu beleidigen. Willst du jetzt allen anderen regelmäßigen Lesern des Forums beweisen, dass ich mit meinen gelegentlichen Kritiken zu deinen Beiträge recht hatte?

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    noch eine abschließende Frage, steht da im Mietvertrag irgendetwas von Rückgabe der Mietsache??? Oder Zustand bei Rückgabe der Mietsache.

    Eine vollständige Renovierung kann und will auch ich mir nicht vorstellen.

    Gruß

    BHShuber

  • H Hamburg:
    "Hallo Berny,
    es wird jetzt langsam armseelig was du von dir gibst."
    - Deine unmassgebliche Meinung.

    "Jetzt fängst du an mich zu beleidigen. Willst du jetzt allen anderen regelmäßigen Lesern des Forums beweisen, dass ich mit meinen gelegentlichen Kritiken zu deinen Beiträge recht hatte?"
    - Ich beleiduge nicht. Zieh' Dir ruhig den Schuh an, der zu Dir passt.:o

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