Hier ein Bild-Auszug vom Vertrag.
Beiträge von Juppi
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Hallo.
Also im Mietvertrag steht:Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Die Kosten für kleine Instandsetzungsarbeiten und Instandhaltung nach Para.9 Nr.4 AVW trägt der Vermieter.
Diese Vereinbarungen werden bei der Grundmiete berücksichtigt.
Gruß Juppi
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Hallo .
Der Mietvertrag ist von 1994 ,also 20 Jahre alt.
Ich werde die Klausel noch mal raussuchen und schreiben was vermerkt ist.Danke Juppi
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Hallo erstmal ,ich möchte mich kurz vorstellen Juppi mein Name ,ich bedanke mich für dieses Forum .
Folgendes Problem : Meine Schwester 65 Jahre alt Schwerbehindert ( Epileptiker , Gehbehindert ,Handgelähmt ). Nie ein eigenes Einkommen gehabt , muss jetzt aus Ihrer Wohnung Ausziehen ,weil Sie mehrfach schwer gestürzt war und nun in ein Pflegeheim gekommen ist.
Die Vermieterin besteht jetzt auf eine komplette Wohnungsrenovierung ,meine Schwester kann diese Renovierung nicht leisten . Körperlich und aus Finanziellen Gründen auch nicht .
Ich habe der Vermieterin angeboten die Wohnung Besenrein leer zu machen , aber Sie besteht auf eine Renovierung . Eine Nachfrage beidem Sozialamt ob es eine Hilfe gibt wurde verneint.
Was sollen wir jetzt tun? Eine komplette Renovierung kann ich auch nicht leisten ,aber ich war auch nicht der Mieter.
Wir würden uns über Tips und Antworten freuen Danke Juppi
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