Beiträge von Ratatata

    Natürlich macht das eine Unterschied.

    Die Abrechnung muß nicht anhand von Beispielen erläutert werden, sondern eindeutig und nachvollziehbar sein.

    Und das Posten für Posten.

    Am Ende muß für den Mieter erkennbar sein wie hoch die Kosten insgesamt für das Objekt, seine Wohnung, seinen Anteil sind/waren und was er zu zahlen hat oder zurück bekommt.


    Da alles ist aus der Abrechnung nicht erkennbar. Von wem auch immer die kommt.

    Nunja, das einzige, was nicht nachvollziehbar ist, sind die falschen Werte für meine Vorauszahlungen. Die restlichen Werte sind zwar falsch, aber nachvollziehbar waren sie dennoch. Konnte schließlich alles nachrechnen, zwecks Überprüfung.

    Das Problem bei den falsch berechneten Positionen ist, dass einfach falsche m² benutzt worden sind. Es wurde konsequent bei jeder Position mit 316,971m² gerechnet.

    https://dl.dropboxusercontent.com/u/885543/neben…rechnungalt.jpg

    Bei dieser Abrechnung vom letzten Jahr, wurde mal mit 316,971m² (Haus), mal mit 1362,01m² (Wirtschaftseinheit) gerechnet.


    Fraglich ist auch: laut dem Artikel ist der NEUE Vermieter für die Erstellung der Abrechnung verantwortlich. Die Abrechnung selbst ist in meinem Fall ja allerdings vom alten, bis auf das Blatt mit dem Text (bis wann Zahlen etc. etc.).

    Sprich: neuer Vermieter muss Rechnungen etc. vom alten holen und anhand dessen die Abrechnung erstellen. Ist hier ja nicht geschehen.

    MfG

    Na toll:mad:

    Da reißt man sich den A.. auf um zu helfen und dann das.

    Nimm den Kram und scher dich zu einem Anwalt oder dem so hoch gelobten Mieterbund.

    Huh? Macht dass einen Unterschied? Der Brief kommt ja von meinem aktuellen Vermieter, also

    1. Blatt (mit Text von wegen Zahlung bis und allem...): aktueller Vermieter
    2. Abrechnung selbst: alter Vermieter

    MfG

    Formell ist sie wohl allerdings richtig, schätze ich mal.

    Formelle Fehler in der Nebenkostenabrechnung | Mit Beispielen

    Ja, Wasser, Müll, aber auch Straßenreinigung sind mit einem völlig falschen Schlüssel berechnet worden! Der Notwendige Schlüssel befindet sich nicht mal auf der Abrechnung. Da muss nämlich mit 1362,01m² gerechnet werden, statt mit 316,971m².

    Wäre sie formell falsch, wäre sie ja nichtig. So allerdings....

    MfG

    Das ist ja haarsträubend, dies komische Abrechnung.

    Ich würde das Ding als inhaltlich und rechnerisch falsch zurückweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

    Ist die überhaupt an Dich gerichtet? Mir sieht das eher nach einer Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer aus.

    Zum Link des Mietervereins:

    1,85 € aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten

    Ja, mit einer korrigierten Rechnung, so wie ich mir das vorstelle, kommen die 1,85€ sogar ziemlich genau hin.

    Die Abrechnung ist durchaus an mich gerichtet. Rechnerisch ist sie natürlich falsch. Formell scheint die ja in Ordnung zu sein, sprich: ich muss innerhalb von 30 Tagen zahlen. Ein Widerspruch entbindet wohl nicht von der Zahlungspflicht?

    MfG

    Guten Tag,

    am 30.12.2014 flatterte die Abrechnung rein und ich staunte nicht schlecht.

    1. Laut Mietvertrag Zahle ich 54,99€ für die Betriebskosten im Monat, also 659,88€/Jahr. Vereinbarte Vorauszahlung laut Abrechnung: 164,97€.

    2. Nach einem Vergleich mit der Abrechnung vom letzten Jahr fielen mir 2(3) Positionen auf, die extrem waren: Hausmüll + Wasser/Abwasser. Anscheinend wurden beide mit einem falschen Umlageschlüssel berechnet. Z.b.

    Müll 2012: 10206€ ->1362m²
    Müll 2013: 10090€ -> 316m²

    Wasser/Abwasser 2012: 2640€ -> 316m²
    Wasser/Abwasser 2012: 13460€ -> 316m²

    Alles klar? :D

    3. Heizkostenvorrauszahlung laut Mietvertrag sind 32,24€/Monat, also 386,88€/Jahr. Abrechnung sagt: 322,40€.

    4. Auf der Abrechnung steht ein Absatz von wegen "Korrekturen bleiben vorbehalten" dies das. Ist das legal? Schicken die eine komplett falsche Rechnung, nur um die Frist einzuhalten? Laut dem Artikel:

    Zitat

    Laut BGH müsse der Vermieter spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten mit seinen Mietern abrechnen. Innerhalb dieser Frist könne er die Betriebskostenabrechnung auch noch korrigieren.

    Die ges. Abrechnung beläuft sich übrigens (also die falsche) auf 3280€. Selbst wenn ich richtige liege mit den Punkten oben, wäre sie IMMERNOCH irgendwo bei 550€. Laut Betriebskostenspiegel vom Mieterverein liegt der Schnitt bei 1,85€/m². Mit einer korrigierten Abrechnung wäre ich bei 3,53€/m².


    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    MfG

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