Natürlich macht das eine Unterschied.
Die Abrechnung muß nicht anhand von Beispielen erläutert werden, sondern eindeutig und nachvollziehbar sein.
Und das Posten für Posten.
Am Ende muß für den Mieter erkennbar sein wie hoch die Kosten insgesamt für das Objekt, seine Wohnung, seinen Anteil sind/waren und was er zu zahlen hat oder zurück bekommt.
Da alles ist aus der Abrechnung nicht erkennbar. Von wem auch immer die kommt.
Nunja, das einzige, was nicht nachvollziehbar ist, sind die falschen Werte für meine Vorauszahlungen. Die restlichen Werte sind zwar falsch, aber nachvollziehbar waren sie dennoch. Konnte schließlich alles nachrechnen, zwecks Überprüfung.
Das Problem bei den falsch berechneten Positionen ist, dass einfach falsche m² benutzt worden sind. Es wurde konsequent bei jeder Position mit 316,971m² gerechnet.
https://dl.dropboxusercontent.com/u/885543/neben…rechnungalt.jpg
Bei dieser Abrechnung vom letzten Jahr, wurde mal mit 316,971m² (Haus), mal mit 1362,01m² (Wirtschaftseinheit) gerechnet.
Fraglich ist auch: laut dem Artikel ist der NEUE Vermieter für die Erstellung der Abrechnung verantwortlich. Die Abrechnung selbst ist in meinem Fall ja allerdings vom alten, bis auf das Blatt mit dem Text (bis wann Zahlen etc. etc.).
Sprich: neuer Vermieter muss Rechnungen etc. vom alten holen und anhand dessen die Abrechnung erstellen. Ist hier ja nicht geschehen.
MfG