Eigenbedarfskündigung obwohl Haus noch nicht verkauft

  • Hallo zusammen,

    ich habe grade einen Brief über eine Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Da niemand in unserem Haus überhaupt wusste das unser Haus verkauft worden ist habe ich den Vermieter (größere Gesellschaft) angerufen, wecher mit mitteilte, dass das Haus verkauft werden soll, ein Kaufvertrag aber noch nicht abgeschlosssen wurde.

    Mein Angeblich neuer Vermieter ist also noch gar nicht Hausbesitzer, möchte mich aber trotzdem aus meiner Wohnung haben.

    Widerspruch werde ich ohnehin einreichen, aber verstößt er damit gegen ein Gesetz was man sich zum Vorteil machen könnte?

    Danke im Vorraus für die Antworten.

  • Erst wenn Sie Post von Ihren bisherigen Vermieter über den Verkauf und die Anschrift des neuen Vermieters erhalten haben, können Sie diesbezüglich Gedanken machen.
    Das Geschreibsel des angeblich neuen Vermieters können Sie getrost in den Müll werfen. Da könnte jeder kommen.

  • ich habe grade einen Brief über eine Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Da niemand in unserem Haus überhaupt wusste das unser Haus verkauft worden ist habe ich den Vermieter (größere Gesellschaft) angerufen,


    Ähem, will die Vermietergesellschaft bei Dir einziehen?

  • Ähem, will die Vermietergesellschaft bei Dir einziehen?

    Ne die Mietgesellschaft verkauft das Haus an den vermeindlich neuen Käufer (Einzelperson) und dieser möchte in meine Wohnung einziehen.

    Danke aber für die Antworten, das das Schreiben mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt wurde frage ich mich ob ich denen nicht wegen Betruges einen Reinwürgen sollte, bin mir aber nicht sicher ob das eine gute Idee wäre...

  • Ne die Mietgesellschaft verkauft das Haus an den vermeindlich neuen Käufer (Einzelperson) und dieser möchte in meine Wohnung einziehen.

    Danke aber für die Antworten, das das Schreiben mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt wurde frage ich mich ob ich denen nicht wegen Betruges einen Reinwürgen sollte, bin mir aber nicht sicher ob das eine gute Idee wäre...

    Viele RÄ machen einfach ihre Mandanten verlangen

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    Vergiß das mit dem Reinwürgen. Kostet Dich nur Zeit, Nerven und natürlich Geld.

  • Ne die Mietgesellschaft verkauft das Haus an den vermeindlich neuen Käufer (Einzelperson) und dieser möchte in meine Wohnung einziehen.

    Danke aber für die Antworten, das das Schreiben mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt wurde frage ich mich ob ich denen nicht wegen Betruges einen Reinwürgen sollte, bin mir aber nicht sicher ob das eine gute Idee wäre...

    Hallo,

    warum selber einen Angriff starten, wenn man doch wie in diesem Fall sehr schön parieren kann.

    Es bedarf aufgrund der Größe des Hauses und noch nicht Eigentümer des Hauses schon einer sehr, sehr guten Begründung, warum gerade eine bestimmte Wohnung als Eigenbedarf auserkoren worden ist.

    Warten oder gleich zum Anwalt, das stinkt sehr nach Scheineigenbedarf!

    Gruß

    BHShuber

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