Hallo zusammen,
ich habe nun die Betriebskostenabrechnung für 2013 (Zeitraum 1.9-31.12) bekommen und bin etwas erstaunt... Ich habe Zähler für die Heizung (Fernwärme) und Wasser in der Wohnung und daher bin ich davon ausgegangen, dass die Heizkosten individuell abgerechnet werden (Zählerstände wurden ja auch bei Einzug ins Übergabeprotokoll aufgenommen).
Auf der Abrechnung wurde der Wasserverbrauch aber nur mit "anteilig" aufgeführt und der Gesamtverbrauch des Hauses quasi auf meine 65qm verrechnet (ich hoffe ihr versteht, was ich meine).
Bei den Heizkosten das Gleiche: Nur der Gesamtverbrauch ist aufgeführt - kein Zählerstand, nichts.... Die Gesamtkosten des ganzen Hauses werden auf die 65qm umgelegt und berechnet, das sind für mich 303 Euro in 4 Monaten, da ich im September 2013 erst eingezogen bin. Von den 4 Monaten war ich allerdings 2 Monate gar nicht in der Wohnung und habe auch nicht geheizt. Wie kann dann so ein Betrag zustande kommen? Müssen die Heizkosten nicht individuell abgerechnet werden? Wozu hab ich dann einen Zähler in der Wohnung?!
Ich hab der Hausverwaltung im Dezember schon geschrieben, aber bisher noch keine Antwort erhalten und ans Telefon geht auch niemand...
Betriebskosten 2013 - keine individuelle Abrechnung?!
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Sophie501 -
6. Januar 2015 um 17:10 -
Erledigt
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Dann frage per Einwurfeinschreiben bei der Verwaltung, warum nicht gesetzeskonform nach Verbrauch abgerechnet wurde. Und teile gleichzeitig mit, dass du bis zur Klärung, den strittigen Teil der Abrechnung nicht bezahlen wirst.
Telefonate würde ich unterlassen, denn deren Inhalt kannst du nicht beweisen.
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"Und teile gleichzeitig mit, dass du bis zur Klärung, den strittigen Teil der Abrechnung nicht bezahlen wirst."
Ich hab ja gar keine keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift bekommen, da ich mehr als die 303 Euro (s. oben) eingezahlt hab. Daher hab ich leider auch kein Druckmittel in der Richtung...
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Ich hab ja gar keine keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift bekommen,Dann hättest du das bei deinem Eingangsbeitrag auch schreiben sollen, wieviel du vorausbezahlt hast und wieviel Rückzahlung du erwartest. Und das Druckmittel sind die laufenden Vorauszahlungen, die ich entsprechend kürzen würde.
Das solltest du aber nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht durchziehen.
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Ja das stimmt, hab ich vorhin nicht dran gedacht.
Dann werde ich mich morgen mal an den Mieterverein wenden und da einen Termin vereinbaren... -
Wenn Sie auf Grund der Schätzung eine Gutschrift erhalten haben, könnte das bei genauer Überprüfung auch nach hinten losgehen.
Ich will Sie da nicht abhalten von, nur den Gedanken sollten Sie aber doch im Hinterkopf haben. -
Wenn Sie auf Grund der Schätzung eine Gutschrift erhalten haben, könnte das bei genauer Überprüfung auch nach hinten losgehen.
Ich will Sie da nicht abhalten von, nur den Gedanken sollten Sie aber doch im Hinterkopf haben.
Genau. Denn es könnte ja auch die anteilige HK-Abrechnung nach der Heizgradtagetabelle gemacht worden sein.
Und beim Wasser weiss man ja auch nicht, ob der Fragesteller über-, unter- oder durchschnittlich viel verbraucht hatte.
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