Mietgarage kündigen nicht möglich

  • Hallo zusammen
    ,
    ich habe seit einigen Monaten eine Wohnung gemietet, bei der nachträglich eine Mietgarage in den Mietvertrag eingebunden wurde, nachdem mir aufgefallen ist, dass diese fehlte.
    Mich hat zu diesem Zeitpunkt niemand darauf hingewiesen, dass eine separate Kündigung dadurch nicht mehr möglich wäre. Rechtlich kann ich jetzt nur noch beides kündigen.

    Es stellte sich nun nachträglich heraus, dass mein Auto aufsetzt, weil das Gefälle schon sehr stark ist. Das Auto ist in dem Falle nicht tiefergelegt oder anderweitig modifiziert. Der Vermieter meint, dass ich der Erste wäre, der so ein Problem hat, aber wenn man die Einfahrt begutachtet erkennt man eindeutige Kratzspuren auf dem Betonboden.

    Der Vermieter hat mir in der Zwischenzeit einen Untermieter gefunden, der jedoch nicht die volle Summe von 80€, sondern 70€ zahlen will. Für die Differenz muss ich nun aufkommen. Ich würde wahrscheinlich noch ein Auge zudrücken, aber in diesem Falle fühle ich mich wirklich sehr ungerecht behandelt und teilweise auch hinters Licht geführt, weil nicht offen kommuniziert wurde.

    Wer steht nun generell im Recht und welche Möglichkeiten hätte zu reagieren?

    MfG

    Artur Schulz

  • Hallo Artur_S,
    ich frage mich, wo das mietrechtliche Problem ist. Auf Dein Betreiben hin bzw. mit Deiner Zustimmung wurde die Garage in den Mietvertrag eingebunden und ist damit nur MIT der Wohnung zusammen kündbar. Anscheinend hast Du vorher nicht überprüft, ob Dein PKW das mitmacht. Tipp. Jeep kaufen.

    "Der Vermieter hat mir in der Zwischenzeit einen Untermieter gefunden, der jedoch nicht die volle Summe von 80€, sondern 70€ zahlen will."
    - Sei doch froh, vielleicht würdest Du keinen lukrativeren Garagenmieter finden... - Aber grundsätzlich ist das Dein von Dir zu verantwortendes Problem.

  • Hallo Berny,

    danke für die Antwort, aber das zeigt mir, dass Du wohl auch so ein geldgeiler Vermieter bist.
    In dem Falle geht es mir darum, dass ich nach der Unterzeichnung des Mietvertrages ohne weiteres noch eine Garage ergänzen kann, aber diese sich nicht mehr entfernen lässt, nachdem ich festgestellt habe, dass ich aufsetze und die Garage nicht nutzen kann.
    Diesen Fehler kann ich mir sicherlich in die Schuhe schieben, aber das niemand offen darüber spricht ist das was mir überhaupt nicht gefällt. Ich denke Du lässt dich auch ungerne übern Tisch ziehen.
    Wenn sich jemand zum ersten Mal eine Wohnung mietet, wird sicherlich nicht erstmal das Wohn-/Mietrecht studieren, um auf alles vorbereitet zu sein.

    Dennoch ist die Antwort angekommen. Gibt es noch andere Meinungen?


    P.S. Deinen Tipp kannst du dir in die Haare schmieren. Wenn du ständig solche Tipps verteilst, dann scheinst du ja echt eine riesen Bereicherung für das Forum hier zu sein.

  • Artur_S:

    "danke für die Antwort, aber das zeigt mir, dass Du wohl auch so ein geldgeiler Vermieter bist."
    - Du hast völlig recht, werde gleich die Mieteinahmen kontrollieren gehen..

    "Ich denke Du lässt dich auch ungerne übern Tisch ziehen."
    - Du hast völlig recht, nicht nur ungern, sondern bis jetzt ist das noch niemandem gelungen.

    "Deinen Tipp kannst du dir in die Haare schmieren."
    - Du hast völlig recht, jedoch mit einem Jeep wird das nicht funktionieren.

    "Wenn du ständig solche Tipps verteilst, dann scheinst du ja echt eine riesen Bereicherung für das Forum hier zu sein."
    - Du hast völlig recht, aber das weiss ich bereits.

  • dass ich nach der Unterzeichnung des Mietvertrages ohne weiteres noch eine Garage ergänzen kann, aber diese sich nicht mehr entfernen lässt, nachdem ich festgestellt habe, dass ich aufsetze und die Garage nicht nutzen kann.

    Nun halten Sie mal die Luft an, besser die Tasten.
    Sie wollten doch eine Garage, haben eine solche angemietet, stellen nun fest, das diese ungeeignet ist und besitzen die Frechheit den Vermieter unlauterer Machenschaften zu beschuldigen.
    Diesen Fehler haben Sie nun ganz allein zu verantworten. Teilkündigungen sind aber nur in bestimmten Fällen erlaubt.

    Zitat

    Wenn sich jemand zum ersten Mal eine Wohnung mietet, wird sicherlich nicht erstmal das Wohn-/Mietrecht studieren, um auf alles vorbereitet zu sein.


    Das wäre zwar notwendig, findet aber mein Verständnis.
    Für seinen Fehler muß man gerade stehen. Wenn es schon die Möglichkeit einer Schadensminderung gibt, sollte man sie auch nutzen.

    P.S. Wenn Sie Hilfe suchen und dann bei Nichtgefallen TE beleidigen, ist das schon ein starker Tobak.
    Solche Sorte "Hilfsbedürftige" sind hier des öfteren anzutreffen. Sie befinden sich da in gleichwertiger Gesellschaft.
    Bei solchen kann schon mal Freude über das Mißgeschick aufkommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (6. Januar 2015 um 16:35)

  • Ich habe hier hinsichtlich des Vorfalls die ganzen Abläufe nicht im Detail beschrieben. Wenn Sie mit dem Vermieter zu tun hätten, dann würden Sie meine Form der Äußerung sicherlich nachvollziehen können und nicht als eine "Frechheit" bezeichnen.

    Und wie ich bereits im Post davor geschrieben habe, stehe ich zu meinen Fehlern und lerne auch daraus. Beim nächsten Mal wird mir das sicherlich nicht noch einmal passieren.

    Trotzdem danke für die Antwort.

    P.S.
    Wie man in den Wald ruft... ich reagiere halt etwas allergisch auf Arroganz. Man hätte sicherlich auch ohne diese kleinen Kommentare antworten können. Und der Berny hat es ganz locker aufgenommen, wie man sieht.
    Sie scheinen ja ein ganz netter Geselle zu sein. Nicht vergessen: Karma is a b****.
    Wie oben bereits erwähnt...trotzdem danke für die Antworten.

  • oweee

    sorry aber wenn man sieht welche Probleme andre Leute haben (und was ich so erlebt habe), in Summe, das würd ich so stehen lassen, oder wolltest Du dort 30 Jahre wohnen bleiben

  • oweee

    sorry aber wenn man sieht welche Probleme andre Leute haben (und was ich so erlebt habe), in Summe, das würd ich so stehen lassen, oder wolltest Du dort 30 Jahre wohnen bleiben

    Ja das stimmt schon. Und ist auch mit der einzige Trost für mich. Allerdings befinde ich mich in einer unsichere Situation. Wenn der Untermieter abspringt, dann fallen die Kosten wieder bei mir auf.
    Und recht hast Du...30 Jahre werden es sicherlich nicht werden.

    Mir bleibt ja auch nichts anderes übrig, wie deine Vorredner es mir schon gesagt haben :)

    Dennoch ist der Ablauf, der mich in diese Situation geführt hat, mehr als unzufrieden...naja ist dann wohl so.

  • Kolinum
    Ich habe mich mal wegen den Teilkündigungsmöglichkeit informiert und z.B. erfahren, dass verschiedene Kündigungsfristen als Indiz für eine separate Kündigungsmöglichkeit eines Mietverhältnisses über einen Stellplatz unabhängig vom Wohnraummietverhältnis sind.
    Kann man das auch soweit treiben, dass man sagt, der Mieter hält sich generell nicht daran?
    Sprich er handelt sehr flexibel was das Vermieten seiner Stellplätze angeht. Ich habe zum Beispiel nicht einmal den Stellplatz meines Vormieters erhalten. Dies bedeutet, dass er auch Mietverträge für seine Garagenstellplätze erstellt und zwar ohne diese im Mietvertrag einzubinden.
    Wäre das ein möglicher Ansatz?
    Ich habe sogar noch den alten Mietvertrag vorliegen mit der alten Seite, wo nur die Wohnung erwähnt wird...letztenendes wurde nur eine Seite nachträglich ausgetauscht...

    Gruß

    Artur

    Einmal editiert, zuletzt von Artur_S (6. Januar 2015 um 20:04)

  • Artur_S:
    "danke für die Antwort, aber das zeigt mir, dass Du wohl auch so ein geldgeiler Vermieter bist."
    - Du hast völlig recht, werde gleich die Mieteinahmen kontrollieren gehen..
    "Ich denke Du lässt dich auch ungerne übern Tisch ziehen."
    - Du hast völlig recht, nicht nur ungern, sondern bis jetzt ist das noch niemandem gelungen.

    "Deinen Tipp kannst du dir in die Haare schmieren."
    - Du hast völlig recht, jedoch mit einem Jeep wird das nicht funktionieren.
    ...

    klasse! selten so gelacht. ;)

  • Es gibt 2 Arten von Garagenanmietung.

    1. Wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, kann nur komplett gekündigt werden.
    2. Haben Sie die Garage separat mit einen eigenen Mietvertrag gemietet, können Sie diesen auch wieder separat kündigen.

    Das muß zur Erklärung genügen.

  • Mietervertäge kann man änder, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
    Sie wollten eine Garage und hier Vermieter hat Ihnen angeboten diese mit in den Mietvertrag aufzunehmen.

    Wenn Sie diese jetzt nicht mehr wollen, können Sie mit Ihrem Vermieter auch vereinabren, dass diese wieder entfernt wird.
    Vorausgesetzt beide Seiten sind wieder mit der Änderung einverstanden. Wenn Ihr Vermieter den Vertrag nicht wieder ändern will,
    können Sie Ihn dazu nicht zwingen.

    Ihnen bleibt in dem Fall nur den gesamten Vertrag zu kündigen um diesen zu beenden.

  • Hallo landlord,

    auch dir danke für die Antwort.

    Das habe ich mir letzten Endes auch gedacht. Der Vermieter kann einlenken, wenn er möchte.
    Vielleicht kann ich Ihn noch überzeugen das zu machen.

    Ich habe ja beschrieben, dass mir eine" Lösung" mit einem Untermieter angeboten wird. Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation? Welche Konsequenzen hätte das für mich? Vor allem welche Gefahren hätte ich da wieder? Was passiert, wenn der Untermieter etwas beschädigt oder gar sein Auto beschädigt wird. Kann das auf mich zurückfallen? Offiziell bin ich ja der Mieter des Stellplatzes...eigentlich hätte ich gedacht, dass nur ich einen Untermieter suchen kann.

    Gruß

    Artur_S

  • Für den Untermieter bis du der Vermieter. Du bist sein Ansprechpartner.

    Nur du kannst einen Vertrag mit mit dem Untermeiter machen, vorschlagen (suchen)
    kann den jeder. Du musst jedoch die Zustimmung zur Untervermietung der Garage
    bei deinem Vermieter einholen. Verweigern kann er dir die aus meiner Sicht jedoch nicht.

  • Ja so sehe ich das eigentlich auch, aber aktuell hat der Untermieter einen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen.
    Und er wird mir gegenüber einfach als Untermieter bezeichnet.
    Ist das so in Ordnung? Kann man das einfach so machen und vor allem noch ohne meine Zustimmung?

  • Artur_S:

    "Ja so sehe ich das eigentlich auch, aber aktuell hat der Untermieter einen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen. Und er wird mir gegenüber einfach als Untermieter bezeichnet. Ist das so in Ordnung?"
    - Dient der Kommunikationsvereinfachung.

    "Kann man das einfach so machen und vor allem noch ohne meine Zustimmung?"
    - Frage ernst gemeint?

  • Was passiert, wenn der Untermieter etwas beschädigt oder gar sein Auto beschädigt wird.


    Er wird sich vielleicht geschickter anstellen als Du...

  • Komm lass gut sein. Wir hatten gestern unsere Spaß und nun kannst du weiterziehen, wenn du nichts sinnvolleres schreiben willst/kannst ;) Wirst langsam langweilig.

    Den anderen Posts nach zu urteilen scheinst du ja echt beliebt zu sein hier mit deiner Art und Weise...hast echt was erreicht mit deinem Wissen..Hut ab!

    Naja denn viel Spaß noch beim Nerven anderer User:p

    Einmal editiert, zuletzt von Artur_S (8. Januar 2015 um 16:45)

  • Den anderen Posts nach zu urteilen scheinst du ja echt beliebt zu sein hier mit deiner Art und Weise...hast echt was erreicht mit deinem Wissen..Hut ab!


    Danke! Neid muss man sich eben erkaufen, Mitleid gibt's umsonst.
    Und weiterhin viel Spass bei den Einparkversuchen. Kauf Dich Trabbi, hat mich auch gehelft.

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