Hallo zusammen
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ich habe seit einigen Monaten eine Wohnung gemietet, bei der nachträglich eine Mietgarage in den Mietvertrag eingebunden wurde, nachdem mir aufgefallen ist, dass diese fehlte.
Mich hat zu diesem Zeitpunkt niemand darauf hingewiesen, dass eine separate Kündigung dadurch nicht mehr möglich wäre. Rechtlich kann ich jetzt nur noch beides kündigen.
Es stellte sich nun nachträglich heraus, dass mein Auto aufsetzt, weil das Gefälle schon sehr stark ist. Das Auto ist in dem Falle nicht tiefergelegt oder anderweitig modifiziert. Der Vermieter meint, dass ich der Erste wäre, der so ein Problem hat, aber wenn man die Einfahrt begutachtet erkennt man eindeutige Kratzspuren auf dem Betonboden.
Der Vermieter hat mir in der Zwischenzeit einen Untermieter gefunden, der jedoch nicht die volle Summe von 80€, sondern 70€ zahlen will. Für die Differenz muss ich nun aufkommen. Ich würde wahrscheinlich noch ein Auge zudrücken, aber in diesem Falle fühle ich mich wirklich sehr ungerecht behandelt und teilweise auch hinters Licht geführt, weil nicht offen kommuniziert wurde.
Wer steht nun generell im Recht und welche Möglichkeiten hätte zu reagieren?
MfG
Artur Schulz