Wieder falsche Abrechnung vom Vermieter

  • Hallo Leute,

    ich befasse mich nun seit einigen Tagen mit diesen blöden Nebenkosten (Ausgeschlossen, Warmwasser und Heizung)

    am 5.12.2013 habe ich die erste Abrechnung erhalten.
    Der Abrechnungszeitraum war vom 1. Juni 2013 - 31. Dezember 2013, meiner Meinung nach 213 Tage, der Vermieter hat 214 Tage berechnet (Unterschied von ca. 150€)
    Unsere Kaltmiete Betriebs- und Nebenkosten betrugen 101,50€ inkl. Mwst.
    Ich habe die Abrechnung angehängt. Wenn ich das richtig gerechnet habe (Gesamtkosten geteilt durch Wohnfläche) komme ich auf einen positiven Betrag. Das Problem ist, dass der Widerspruchszeitraum nun vorbei ist. Obwohl ich die Abrechnung dem Mieterbund Kiel zugeschickt habe, haben diese als richtig erklärt.
    Was denkt ihr darüber? Ist die so richtig, wie der Vermieter es gemacht hat? Habe ich noch eine Chance, wenn meine Berechnung richtig sein sollte?

    Ebenso gilt das für die aktuelle Abrechnung 2013 (ganzes Jahr), auch hier habe ich 101,50€ Nebenkosten gezahlt.

    Würde mich sehr über Hilfe und Beratung freuen. Habe einen Termin mit dem Vermieter morgen und möchte gut vorbereitet dort hingehen.

    Ebenso habe ich nach den Rechnung verlangt.

    Danke im Voraus.

  • wie kommst du bei einem Tag Abweichung auf eine Differenz von 150€ ?

    Ansonsten kann ich erstmal keinen Fehler erkennen. Du könntest morgen aber fragen, was sich hinter den Hausmeisterkosten versteckt? Sollten es Verwaltungsaufgaben, wie Firmenüberwachung, Postzustellung oder ähnliches sein, wäre das nicht umlagefähig.

  • Bevor Sie beim Vermieter vorsprechen, würde ich Ihnen dringendst raten, sich mal mit dem Kalender zu beschäftigen.
    Ein roter Kopf dürfte Ihnen auch nicht gerade gut stehen.

    Widerspruch können Sie bis zu einem Jahr nach Zugang der Abrechnung einlegen. Wem, wann und wie lange Sie die Rechnung prüfen lassen, ist ohne Belang.
    Wenn Sie dann noch Ordnung in Ihre Jahreszahlen bringen, können Sie selbst Ihre Frage beantworten.

  • Juni - 30 Tage

    Juli - 31 Tage

    August - 31 Tage

    September - 30 Tage

    Oktober - 31 Tage

    November - 30 Tage

    Dezember - 31 Tage

    Was macht das zusammen:confused:

    Ich kann keinen rechnerischen Fehler in der Abrechnung finden. Evtl. rechnest Du falsch.

    Beispiel aus 2013

    Hausmeisterkosten 1175,52 € geteilt durch die Gesamtwohnfläche 2066,37 m² x Deine Wohnfläche 69,66 m² = 39,63 €

    selber Posten nur für 2012

    881,31 € : 2066,37 m² x 69,66 m² : 366 Tage x 214 Tage = 17,37 €

    So hat der Vermieter gerechnet und das ist auch korrekt.

    Allerdings den Posten Schädlingsbekämpfung, sind zwar nur knapp 9 €, solltest mittels Belegeinsicht prüfen. Denn nur regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind umlegbar.

    Und auch den Posten Hausmeister. Kann ja einfach nur sein das er mehr zu tun hatte, eine Lohnerhöhung bekommen hat oder ihm endlich der Mindestlohn gezahlt wurde.


    Einsprüche gegen die Abrechnung können Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang einlegen.

    So ein großes Objekt und keine Wasseruhren in den Wohnungen?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (6. Januar 2015 um 12:17)

  • Ahhh ok. Danke Anitari. Ich habe den Fehler gemacht, dass ich 1175,52€ geteilt durch meine Wohnfläche 69,66 m² gerechnet habe und so natürlich auf einen anderen Wert gekommen bin.

    Immer erst die Gesamtkosten : die Gesamtwohnfläche, dann hast Du den Betrag für 1 m², dann x Deine Wohnfläche.

    So nun rechne alles noch mal nach:cool:

  • Ich weiß gar nicht, warum ich beim Anwalt anrufe und Ihm das noch vorrechne??? Er sagte, dass es so richtig ist, wie ich es gemacht habe (Gesamtkosten geteilt durch Wohnfläche) :(


    Genauer:
    Gesamtkosten : Gesamtmietfläche x (Deiner) Mietfläche.
    (Miet- statt Wohn-, denn es könnte ja auch ein Büro o.ä. in dem Gebäude sein.)

  • ich kann mich meinen vorredner nur anschließen. Deine Rechnung hat einen kleinen, aber signifikanten Fehler. Und der RA ist ja nun kein Mathematiker, ihm kann man keinem Vorwurf machen.

  • ich kann mich meinen vorredner nur anschließen. Deine Rechnung hat einen kleinen, aber signifikanten Fehler. Und der RA ist ja nun kein Mathematiker, ihm kann man keinem Vorwurf machen.

    Ein Fachanwalt für Mietrecht sollte den richtigen Rechenweg kennen.

    Dafür sind nur die Grundrechenarten nötig. Keine höhere Mathematik.

  • Ein Fachanwalt für Mietrecht sollte den richtigen Rechenweg kennen.

    Dafür sind nur die Grundrechenarten nötig. Keine höhere Mathematik.

    So sehe ich das auch, Anwälte spezialisiert auf Mietrecht müssen das wissen finde ich.
    Nun habe ich es zumindest verstanden, habe mich damit nie beschäftigt.

    Danke für die schnelle Hilfe.

  • Hey Leute, ich habe noch eine letzte Frage.

    Wie verhält es sich mit den vorhandenen Kabel Deutschland Anschluss im Haus.
    Soweit ich weiß, schlägt er gerne leer stehende Wohnung (Nicht im selben Haus) auf alle Mieter um.

    Das bedeutet, ich als Ex Mieter der Hausnummer 2, müsste Gebühren für Hausnummer 3 mitzahlen.

    Gibt es dort eine Regelung?

  • Leerstandskosten trägt der VM.


    Und wie sieht es mit den Nachbarhäusern aus? Werden die Gesamtkosten durch ALLE Häuser des VM geteilt, oder muss ich lediglich für die Kosten aufkommen, die in dem Haus entstehen, indem ich auch gewohnt habe? Dort waren nur 6 Wohnungen.

  • Ja, nichtvermietete, aber wie sieht es mit vermieteten Objekten aus, die aber nicht die Musterstr. 2, sondern die Musterstr. 4 haben. Zahle ich als Bewohner von Hausnummer 2 auch Teilkosten von Hausnummer 4?

  • Ja, nichtvermietete, aber wie sieht es mit vermieteten Objekten aus, die aber nicht die Musterstr. 2, sondern die Musterstr. 4 haben. Zahle ich als Bewohner von Hausnummer 2 auch Teilkosten von Hausnummer 4?

    Wenn diese Objekte eine wirtschaftliche Einheit sind, ja.

    Sei doch froh, je mehr Wohnfläche um so geringer die Kosten für den einzelnen Mieter.

    Beispiel:

    Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt die zu einem Objekt aus 2 Häusern a 12 Wohnungen bestand. Das ganze erstreckte sich von Hausnummer 6 - 12.

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