Ehem. Vermieterin behält NK Rückzahlung ein.

  • Hallo.

    Ich bin im Mai aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hatte mit meiner ehem. Vermieterin die Mündliche Vereinbarung, dass sie für April & Mai die volle Miete haben will und nicht mehr für Juni.

    Meine Kündigung habe ich bis ende März abgegeben, darin habe ich bis ende Juni gekündigt.

    Im November kam die Nebenkosten Abrechnung in der sie für Juni die komplette Miete o. NK mit verrechnet hat. Hier würde ich ca. 172€ wieder zurück bekommen. Sie hat die Miete (180€) gegengerechnet wo ich jetzt ca. 8€ nachzahlen soll.

    Ich habe leider nichts schriftliches und auch keine Zeugen, die mir bestätigen können, dass wir diese Vereinbarung haben... kann mir da jemand helfen damit ich an meine NK Nachzahlung komme?

    Vielen Dank

  • Bis zum Ende des Mietverhältnisses haben Sie Miete + Nebenkostenvorauszahlung zu entrichten.
    Mündliche Absprachen müssten Sie beweisbar machen, was immer und immer ein Problem darstellt.
    So gesehen war es ihr Recht die Miete bis Ende Juni zu kassieren.

  • Bis zum Ende des Mietverhältnisses haben Sie Miete + Nebenkostenvorauszahlung zu entrichten.
    So gesehen war es ihr Recht die Miete bis Ende Juni zu kassieren.


    Richtig, und wenn noch etwas noch fehlen sollte, kann sie dies mit etwaigen Betriebskostenrückzahlungen und Kautionsgutgaben verrechnen.

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