Natürlich ich kannte den Link schon vorher und hab mir net nur den durchgelesen.
Ich war mir ja nur nicht sicher was ich nun machen soll da auf keiner Seite es so Fomuliert ist wie in meinen Vertrag.
Wenn drinne steht "in vertragsgemäßen Zustand" dann ist die Wohnung nicht übermäßig stark abgewohnt, so genügt hier, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in den vorgesehenen Fristen durchgeführt hat. Renovieren muss er vor Rückgabe der Mietsache nicht.
Wenn aber Starre Fristen nicht drinne stehen dann muss ich wiederrum streichen.
Kolinum schreibt
ZitatProtokolle haben keinen Vertragscharakter.
Auf einer anderen Seite hab ich gelesen das bei Unterschrift auf dem Protokoll das Protokoll Teil es Mietvertrages wird.