Beiträge von Piet

    Natürlich ich kannte den Link schon vorher und hab mir net nur den durchgelesen.
    Ich war mir ja nur nicht sicher was ich nun machen soll da auf keiner Seite es so Fomuliert ist wie in meinen Vertrag.

    Wenn drinne steht "in vertragsgemäßen Zustand" dann ist die Wohnung nicht übermäßig stark abgewohnt, so genügt hier, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in den vorgesehenen Fristen durchgeführt hat. Renovieren muss er vor Rückgabe der Mietsache nicht.

    Wenn aber Starre Fristen nicht drinne stehen dann muss ich wiederrum streichen.

    Kolinum schreibt

    Zitat

    Protokolle haben keinen Vertragscharakter.


    Auf einer anderen Seite hab ich gelesen das bei Unterschrift auf dem Protokoll das Protokoll Teil es Mietvertrages wird.

    Die Seiten hab ich mir auch schon durchgelesen ich frage ja nach weil es Verträge gibt wo man die Wohnung Weiß streichen muss.

    Sie beruft sich aber auf das erste Protokoll wo wir eingezogen sind.
    Da hat sie reingeschrieben das die Wohnung Weiß gestrichen wurde von einer Maler Firma.
    Musste aber auch wegen der Vormieterin. Und deswegen muss sie GENAU so wieder abgegeben werden.

    Sie sagte auch wir hätten Sie anrufen sollen damit Sie eine Maler Firma stellt ...

    Hallo zusammen,

    sorry erstmal kann ich Forum: Kündigung net reinschreiben keine ahnung wieso. ^^

    Jetzt zu unsern Problem. Bin diesen Monat mit meiner Freundin umgezogen in eine größere Wohnung meine alte Vermietung behält jetzt die Kaution ein weil die Verwaltung findet das Sie und ihre Freunde net Perfekt gemaltert hätten.

    Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken.

    Sie beruft sich auf das Einzugsprotokoll weil da drinne steht das die Wohnung von einer Malerfirma Weiß gestrichen wurde da die Vormieterin die Wohnung Bund verlassen hatte müssen wir die Wohnung jetzt auch PERFEKT übergeben.

    Ich weiß das man net immer Malern muss aber kenne die Klauseln da nicht.

    Auszug Mietvertrag:

    Schönheitsreparaturen:
    Der Mieter führt während der Dauer der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen aus. Hierzu gehören das Streichen von Decken und Wänden, Heizkörper einschließlich Heizröhren, Innentüren, sowie Fenster und Außentüren von innen.

    Beendigung der Mietzeit:

    Bei Beendingung des Mietverhältnisses wird der Mieter den Mietgegenstand geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßen Zustand mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

    Kann mir da jemand helfen bei der Abgabe war ich nicht dabei nur meine kleine. Die Verwaltung hat sich nur wegen dem Malern geäußert alles andere war ok. mfg

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