Trotz neuem Mieter, keine Kaution zurück???

  • Hallo, wie oben schon beschrieben, habe ich meine Kaution leider immer noch nicht erhalten.
    Seit dem 01.08.2010 ist bereits ein neuer Mieter drin, der jedoch die Kaution noch nicht ganz bezahlt hat, deswegen will mir der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen.
    Darf er das und was kann ich dagegen tun.
    Der Vermieter hat den neuen Mietvertrag auch noch nicht unterschrieben???
    DANKE

    MFG

  • Für die Auszahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen. Egal ob die Wohnung wieder vermietet ist, oder nicht.

    Und dann darf er auch noch einen Betrag für eine mögliche Nachzahlung der Betriebskosten aus diesem Jahr einbehalten. Für die Abrechnung der Betriebskosten aus 2010 wiederum hat er Zeit bis zum 31.12.2011

    Rückzahlung der Mieterkaution

  • ein neuer Mieter drin, der jedoch die Kaution noch nicht ganz bezahlt hat, deswegen will mir der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen.
    Darf er das


    Nöö, darf hä nicht. Beide MVs haben miteinander nix zu tun.

  • Ihr Vermieter darf Ihre Kaution nicht mit der Begründung zurück halten, dass der Nachmieter noch keine Kaution gezahlt hat oder aber die Wohnung noch nicht vermietet wurde.

    Allerdings ist auch die Auskunft von Mainschwimmer korrekt.

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