Sanierung der Wohnung - Vermieter Pflicht ? Was kann ich tun...?

  • Hallo liebe Gemeinschaft,

    Mir ergibt sich folgende Problematik. Ich wohne seit April 2014 in einem vor gefühlten 100 Jahren vom Vermieter selbst ausgebauten Anbau.
    Die Türen und Fenster der Wohnung sind sehr alt und es zieht wirklich an jeder Ecke. Die Wände sind nicht richtig gedämmt und grade das Schlaf/Kinderzimmer (ehemalige Garage) werden trotz Dauerbetrieb der Heizung einfach nicht richtig warm.
    Überall in der Wohnung sind offene Rohrleitungen und Stromleitungen. Die Dielen im Schlafzimmer wurden nicht richtig befestigt und sind verrutscht. Somit knartschen diese sehr und kommen an einigen Stellen hoch. Stolpergefahr! Das Badezimmer ist von anno 1900 und weist auch jede Menge Mängel auf. Fugen und Silikon sind Schimmelig. Das Holzfenster ebenso, da es ja permanent mit Feutigkeit in Kontakt kommt, da direkt an der Dusche/Badewanne. Fliesen sind gerissen, haben Löcher und sind schief und krumm. Des weiteren ist über dem Fliesen Spiegel ein Riss im Mauerwerk.

    Alles in allem gibt es noch sehr viele Dinge zu erwähnen, die diesen Beitrag aber unendlich lang machen würden.

    Ich bezahle eine Grundmiete und muss für Strom , Gas und Wasser selber sorgen.

    Da ich mit einem 6 Monate alten Kind hier wohne und momentan keine Möglichkeit besteht in eine andere Wohnung zu ziehen suche ich nun euren Rat.

    Was kann ich tun, wofür muss der Vermieter aufkommen wofür ich ?!

    Danke im Voraus.

    Lieber Gruß

    Mary

  • Hallo Mary May,

    tut mir leid, aber Du hast seinerzeit die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Dein VM ist nur verpflichtet, die Bewohnbarkeit in eben diesem Zustand zu erhalten.

  • Hallo,

    das wird nichts. Wenn du eine Bruchbude mietest, mußt du auch in einer solchen wohnen. Die Sanierungspflichten des Vermieters sind äußerst gering.

    Mein Tipp, such dir etwas anderes, auch schon deinem Kind zu liebe.

    Viel Erfolg und Gruss
    H H

  • Bedenken Sie auch, das es Menschen gibt, welche sich in solchen Unterkünften durchaus wohl fühlen.
    Wie soll das ein Vermieter wissen, wenn Sie die Zähne beim Abschluß des Mietvertrages nicht auseinander kriegen.

    Das wird nichts, da hilft nur die Suche nach einer neuen Bleibe.

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