Guten Tag Zusammen,
ich wohne seit einiger Zeit in einem Mehrfamilenhaus, in dem im Erdgeschoß ein Restaurant ist. 2 Wohnungen in der 1. Etage, 2 Wohnungen in der 2. Etage.
Nun habe ich die erste Nebenkostenabrechnung erhalten.
Ich soll für ein 75 qm-Wohnung, belegt mit 2 Personen, für die Monate September 2009 bis Dezember 2009 isgesamt 620 Euro Heizkosten und Warmwasser bezahlen ( für 4 Monate !!)
Die Heizkosten des Restaurants sind in den Gesamt-Heiz-Kosten enthalten. Es handelt sich um eine zentrale Gasheizung für das gesamte Haus. Es existiert keine gesonderte Heizanlage für das Restaurant. Die Verteilung der Heizkosten erfolgte nach dem 30/70 Schlüssel.
Meine Frage: Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?
DANKE für eure Hilfe.