Restaurant im Mehrfamilienhaus / Verteilung der Heizkosten

  • Guten Tag Zusammen,

    ich wohne seit einiger Zeit in einem Mehrfamilenhaus, in dem im Erdgeschoß ein Restaurant ist. 2 Wohnungen in der 1. Etage, 2 Wohnungen in der 2. Etage.

    Nun habe ich die erste Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Ich soll für ein 75 qm-Wohnung, belegt mit 2 Personen, für die Monate September 2009 bis Dezember 2009 isgesamt 620 Euro Heizkosten und Warmwasser bezahlen ( für 4 Monate !!)

    Die Heizkosten des Restaurants sind in den Gesamt-Heiz-Kosten enthalten. Es handelt sich um eine zentrale Gasheizung für das gesamte Haus. Es existiert keine gesonderte Heizanlage für das Restaurant. Die Verteilung der Heizkosten erfolgte nach dem 30/70 Schlüssel.

    Meine Frage: Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?

    DANKE für eure Hilfe.

  • Die Verteilung der Heizkosten erfolgte nach dem 30/70 Schlüssel.
    Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?


    30% für Grundfläche und 70% für Verbrauch?
    Ich meine Ja.

  • Meine Frage: Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?

    DANKE für eure Hilfe.

    Natürlich ist das zulässig, denn auch für das Restaurant gilt die selbe Heizkostenverordnung wie für die Wohnungen.

    Überzeugen Sie sich: Heizkostenverordnung

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